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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1859-01-01 · Heft 2 · p. Seite 64

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
8 (1859)
Issue
Heft 2
Article
Zur Geschichte der Juden in Mecklenburg
Date
1859-01-01
Page
Seite 64 (sequence 20)
Language
German
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64 Zur Geschichte der ZUden in Mecklenburg. Abraham Hagen um's Jahr 1664 zu seinem Lieferanten angenommen. Dieser Jude empfahl dem Herzog zwei andere: Benedit und Ruben Gold schmi dt aus Hamburg, die eigentlich nur, wenn die Geschäfte es erforderten, nach Schwerin kamen , sonst aber in Hamburg wohnten. Um aber beständig eine Person in Schwerin zur Besorgung ihrer Angelegenheiten zu haben, empfahlen genannte Hamburger dem Herzoge einen portugiesischen Juden aus G l ü ck st a d t,' Michel Henricus, genannt ״Tabaks-Spinder", zu ihrem Agenten, der denselben auch annahm, worauf er eine Tabaksfabrikation anlegte und das Monopol nach dem 1692 erfolgten Ableben des Herzogs Christian Ludwig auch von dessen Nachfolger Friedrich Wilhelm erhielt, was die dem Michael Heinrich und Benedit Goldschmidt ertheilten gedruckten Privilegien erwiesen, nach denen kein anderer Tabak als der mit diesem Juden-Stempel bezeichnete in's Land geführt werden durfte (Privil. d. d. 16. November 1692 und die renovirten Privilegg. den 19. Jan. 1693; 9, Jan. 1694; 1. Dec. 1694 und 11. Jan. 1706). Tabaks-Monopole sind im vor. Jahrhundert mehrere an Juden ertheilt worden , Tabak mit Juden - Stempeln sind aber sonst nicht bekannt. Dennoch war der Hof den Juden nicht besonders gewogen, ja, das Ministerium verdachte es dem genannten, mit einer gewissen Selche aus Hamburg verheiratheten, Michel Henrichs, daß er bei einem prächtigen Beschneidungsfeste - auch eine Anzahl christliche Freunde eingeladen. Hieraus erging folgendes Rescript, welches lautet: Christian Ludwig rc. U. G. G. Z. Wolwürdige und hochgelahrte auch würdige und wohlgelahrte, liebe Andächtige und Getreue. Es ist uns unterthänigst reserirt worden, welchergestalt der allhie wohnende Jude am 22. dieses zur Beschneidung seines Sohnes rächt nur Juden, sondern auch unterschiedliche christliche Leute allhie invitiren, also solemnem cirumcisionis actum halten lassen und die eingeladenen und erschienenen Männer und Frauen solcher Beschneidung und Ceremonien mit beigewohnt, bei dem Gastmahl geblieben und mit Speisen, Confecturen und Wein tractirt worden. Nun werden zwar von uns die gegenwärtigen Juden allhie tolerirt , wenn sie sich den Reichs-Constitutionihus gemäß bezeigen, von den Lästerungen abstiniren und den Christ-

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