Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 8 (1859)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Mecklenburg
- Date
- 1859-01-01
- Page
- Seite 63 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 89% known words query
- IRI
…/2829132-2829234-2829237-2856227--04654-2856255- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
63 Zur Beschicht« der Juden in Mecklenburg. 27. Ueber Handel auf Messen und Märkten. 28. Ueber Verhängung des Bannes. 29. Zweihundert Thlv. Straft, wenn Vorsteher ihr Amt innerhalb dreier Jahre niederlegen. 30. Verhältniß des Vorstehers zum Rechnungsführer. 31. Die Provinz kann nur mit Wissen des Primus sich einen Oberrabbiner wählen. 32. Der Primus hat jeden Sabbat oder doch jeden Feiertag einen Mischeberach zu erhalten. 33. Ueber Schutzbriefe und Gelder. 34. Ditto. 35. Proceßkosten bei einer Appellation an den Oberrabbiner. 36. Verhalten bei einem Procesft mit dem Vorsteher selbst. 37. Ausführung der Befehle des Herzogs. 38. Schriftliche Erklärung der Knechte, wenn sie in Lohn und Brot stehen. 39. Verhalten bei nachtheiligen Erlassen des Fürsten oder des Beamten. ' 40. Straft der Widerspenstigen gegen Anordnungen des Vorstehers. 41. Abgabe bei einer Verheirathung. 42. Ausstellung von Bettelbriefen. 43. Copulationen -darf der Rabbiner nur mit Erlaubniß des Primus vornehmen und vornehmen lassen. 44. Einschränkung des Rabbinats auf eine Person. 45. Verschaffung von Schutzbriefen. 46. Ohne Erlaubniß der Deputirten soll in der Folge das Rabbinat kein Chabertitc! ertheilen. (Folgen die Unterschriften). Um und seit dieser Zeit ließen mehrere Juden sich nieder zu ׳Bützow, Schwerin, Güstrow, Wahren, Teterow, Malchim, Birkow, Schwaan, Ribnitz, Sylto, Gnoym, Darguhn, Kalen, Stesenhagen, Penzlin, Goldberg, Plan, Nebel, Malchow, Parchin, Kruritz, Neustadt, Grabow, Lubs, Krakow, Brühl, Wariche, Wittenburg, Reene, Gadebnsch und Boitzenbnrg. Der erste seit der Verbannung in Schwerin ansässig gewordene Jude war Abraham Hagen.' Tychsen, der den ältesten Juden in Schwerin, Rüben, Sohn Eliefer, wegen der Niederlafsungszeit der Juden dortselbst befragte, erhielt von diesem die Antwort: ״Der gottselige Herzog Christian Ludwig I., der die meiste Zeit seiner Regierung in Frankreich zugebracht, hatte 5*