Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 8 (1859)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Mecklenburg
- Date
- 1859-01-01
- Page
- Seite 54 (sequence 10)
- Language
- German
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64 ' Zur Geschichte der Juden in Mecklenburg. dem Herzoge Christian Louis , siedelten sich-Juden wieder in Mecklenburg an, und zwar zuerst in Schwerin.: Zu Sternberg, welche besonders mit dem Banne belegt war, wohnten noch hundert Jahre später keine Juden, obgleich sie sich damals schon fast in allen Städten Mecklenburgs wieder niedergelassen hatten. Im Jahr 1721 finden wir die Juden zum ersten Male wieder Gegenstand eines öffentlichen landesständigen Geredes werden. Es wird nämlich wegen des Geldes an die Ritterschaff (jede monatlich 30 Kr.) am 21. October öffentlich verhandelt. Dieses Geld war von einem Juden ausgenommen, welcher seine Forderung an einen andern Juden abgetreten hatte. Dieser, da er im Preußischen sich aufhielt, woselbst die Mecklenburgischen Gebrüder von Hahn bie, Herrschaft Leburg im Mansfeld'schen hatten, behauptete, daß der Ausschuß, -unter welchem auch der Obrist Hahn war, vormals sich Einer für Alle verschrieben, deswegen er wohl den Obristen allein angreifen könnte , um für die ganze Mecklenburger Ritterschaft zu bezahlen und solche Bezahlung aus gedachter Herrschaft zu erwarten. Es ward.zu Malchim beschlossen, den König von Großbritannien zu ersuchen, sich der ׳Hahn beim König von Preußen anzunehmen, bis man Rath schaffe. Dieses gelang-auch so viel leichter, , als des Juden Behauptung, Einer habe für Alle verschrieben, aus der Obligationsnote ׳ nicht zu ersehen war. Nach einiger. Zeit aber trat das ganze Land für die Schadloshaltung vor, weil es dem Enger Ausschuß bei seiner Bestellung Versicherung gegeben hattes). ׳ .= : ׳: , Im Jahre 173h klagte ein Depiitirter von Wahren über die Inden, die den Bürgern von Wahren am Markt zu Großen Greinitz nicht gestatteten Bier und. Branntwein auszuschenken ff. Auf dem Convent zu Schwerin am 22. September 1749 beschwerten sich die Bürger, ׳ daß sich in verschiedenen- Städten I n den fa m i l i en niederließen, wodurch den eingebornen Unterthanen gleichsam das wenige Brot von dem Munde weggenommen' werde. Alle Einwendungen des Hofraths Schoepfer blieben fruchtlos; die Bürger wiederholten am 24. Sept. schriftlich ihre Klagen, die jedoch ohne Erfolg blieben ff. 9) Vgl. David Frank Geschichte Mecklenburg. Güstrow und Leipzig 1756. Bd. 17. 120. ' : :i ■■1 ׳) Das. S. 169. ■ - ■ v - 2) Frank Geschl Di6. 19. eap. 6. x. 68. ff