Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 7 (1858)
- Issue
- Heft 11
- Article
- Zum Tractat Abot
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 422 (sequence 4)
- Language
- German
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422 Wissenschaftliche Aussätze. erstreckt, seiner eigentlichen Tendenz nach aber die Lehre über den richterlichen Eid bringen will. Mit dein Tractat Schebuot schließt das Eigentliche des in dieser Ordnung, Ncsikin^), niedcrgelegten Crinünnl- und Einilrechts; die folgenden Tractate stehen *11 diesem Hauptthcile im Verhältnisse von Novellen zum Codex. Tractat Edujot deutet dem Richter an, daß er seine Meinung nicht für unstillbar halten solle und daß der Mehrheit bcizutreten sei, obschon auch die Einzelmeinung ihre Berechtigung Kat (vgl. das. 1, 4—6). Auch bringt Edujot Sprüche (Halachot), die in einer großen Synkcdnalversammlung, als nämlich R. Gamalicl wegen seines Karlen Vcrfakrens gegen R. Josua der Präsidentcnwürde (!כעד״־ארר ) entsetzt und R. Elcasar b. Asaria an seine Stelle gewählt wurde (Berachot 28), vorgetragcn wurden. Vielleicht liegt auch hier manche stille Mahnung an den Vorsitzenden des Synkedrins (הנציא) gegen Uebergriffe, und daß er in gercchtcr!Würdigung auf die Meinung seiner Eollegen eingchc. — Der nun folgende Tractat Aboda Sara gehet auf die Specialitäten des im Tractat Synkedrin in der Kategorie der Verbrechen gedachten Götzendienstes ein. Dort wurde (Per. 7) die verbrecherische Seite hcrvorgchoben; cs knüpfen sich aber hieran manche religiöse Verbote, bei denen neue, von dem Verbrechen verschiedene Gesichtspunkte zum Vorschein kvmmen''). ■— Es folgt nun Aböl, eigentlich ein historischer Tractat; er zäklt in geschichtlicher Aufeinanderfolge die Synhcdricn bis aus R. Simon b. Gamaliel auf. Er hat also zu Tractat Synhedrin nur eine geschichtliche, nicht eine halachische Beziehung; darum wurde ihm seine Stellung gegen Ende der Ordnung angewiesen. Nur Tractat Horiot nimmt eine noch spätere Steilung ein, weil er die Lehre über Irrthümer des Synhedrin und die in diesem Falle zu bringenden Opfer enthält. Irrthum ist Negation, und nimmt schon aus diesem Gesichtspunkte betrachtet Horajot die letzte Stelle ein. Zudem) bilden allgemein die nur auf Tempel und Opfer Bezug habenden Tractate den Schluß der Ordnungen׳). 5) Nesikin, ״Schäden, Beschädigungen", so genannt nach dem ersten Traclat Baba Kama, der von angerichtetcm Schaden handelt. N) Dieses gilt׳ auch von mehreren im Tractat Synhedrin erwähnten Verbrechen; sie finden nach ihrer, vom Verbrechen gesonderten religiösen Seite Besprechung in zuweilen ihnen speciell gewidmeten Traetaten. So über Sabbat, wie er zu feiern, was an ihm verboten und gestattet u. s. w., im Tractat Schabbat u. a. . 7) Ausführliches über mehrere hier berührte und weiter zu berührende Punkt« wird in baldiger Zeit an einem andern Orte gebracht werden. ,