Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 7 (1858)
- Issue
- Heft 11
- Article
- Zur Geschichte der Synagogen-Gemeinde in Königsberg
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 403 (sequence 7)
- Language
- German
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Zur Geschichte der ^Synagogen - Gemeinde in Königsberg. 403 nicht, zum bestimniken 3cvmi״ wcggeschafft werden. (*s gab also einen, dem Könige offenbar von anderer Leite mitgekheiltcu Umstand, der die Klagenden voranssehe» lies;, die Inden würden fici* mit dem Abzüge nicht beeilen, es gab »och andere Kanslcute, gefällige Kreditoren, die mit jenen Israeliten in merkamilischcr Berbindnng standen und mit ibnen, durcl׳ eilige Beitreibung der Schuld, zu brechen offenbar nicht geneigt;raren. In der Tbat heisst cs auch nach zwei Jahren, in einem König!. Nescript vom 24ten November!71 r»: es fänden sieb llinstände, dnrch welche die sofortige Wegschaffnng der Inden »iebt angelst, weil sie sich noch mit den Kanflenten zu bene'omen haben. Dalter sollen sie nur noch so lange geduldet, die Kanslente aber an gehalten werden, dies bald al'znmachen und siel׳ in nerie Negotiatio n cn nicht ein zn lassen. Hierzu gesellte sich 1tod> ein anderes Hindernis;: Das von den Wegznschaffenden vorher einzutreibende Sclnugaeld betrug für verschiedene Orte ׳'') noch 1504 Gulden. Daher soll auch nach einem König!. Schreiben vom 4. November 171 <4 den znm Gmigriren Genöti'igten noch bis Ostern Allsschub ertheilt werden, dainit sie das dem Könige Schuldige um so beguemer abrragen nud mit den Kanfleuten sich anseinander sehen tönnen. Gleichfalls stellen im Iabre 1717 einige Kansleute vor, das; ein gewisser GliasSchmulowitz nicht sofort weggeschafft werden möchte, da er nicht allein selbst von den Kanfleuten Geld, sondern auch für andere Indische (Gläubiger Bürgschaft geleistet habe; diese könnte er dann bereden, nicht mehr zu tonnnen und alles Kapital würde verloren sein. '־ (׳ Indes; wurde es in dem genannten Jahre 1717 mit der Austreibung der Inden (h'iift und der A. - M. Graf zu Dohna gab sich vergebene Mübe, die Nothweudigkeit ihrer Ausnahme uild Anwesenheit in das rechte Licht zu scheu. Derselbe reichte unter dein 17teu Iebr. und 15. März eine Specisication derjenigeu Inden ein, die, wenn Alle fort sollten, doch bleiben müsiten. Hierunter sind 2 Cantorcn, der Eine von der Synagoge, der Andere von B. Jeremias salarirt, ferner andere Leute!)) Auf dcu.Acinicru Raguil, Prenss. Mark, Lück, Ostrede. Rbkin, Iol>au> nisburg, ^iebstadt, Moldau, Marientoerder, Nieseuburg, Preuß. Holland. Teutfefo (*r^Iau, wo also überall Israeliten Wobuten. l>) Dieo und alleö Folgende ist lediglick den baudsckristlicken Materialien des geheimen Archivs entnommen, deren besondere Citation also fortblcibt.