Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 7 (1858)
- Issue
- Heft 11
- Article
- Zur Geschichte der Synagogen-Gemeinde in Königsberg
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 401 (sequence 5)
- Language
- German
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Jur Geschichte der Synagogen-Gemeinde in Königsberg. 401 Königsberg auf5,ubalton.?fufu'r diesen Beiden, die dem Cummerzio wirklich zuträglich, baden sich wegen des Krieges und der Euntagiun in Pulen nuch 3. Schntzjude» gefunden und 4. Sulche, die mit Pässen auf den Jahrmärkten und im Lande Herumreisen. Endlich 5, eine ziemliche Anriss, die in den Aemtern und mehrentbeils unter dem Adel sich anshalt. lieber diese verschiedenen Klassen spricht sich der Wulf zu Dohna" ans wie sulgt: Ad 1. 2. bat man allmäblig die Jeir bie׳ ans ll Tage, sa 4. bis 6 Wuchen ausgedehnt, welches ans den Greuzämtern an Arrenda 1800 ss. bringt. Der KünigSberger Husjude Bcndix Jeivmius zahlt 3700 fl. Arrenda für den KünigSberger Jull. Dagegen sind ad 3. die Schutzjuden schädlich, da Viele unter ihnen Bettler, und die Krämer beklagen sich, auch selten dieselben Betrug und Hehlerei treiben. Buu diesen werden alsu nur diejenigen beizubebalten sehn, die nicht handeln, sundern nükhig sind und andere Arbeit verrichten, für welche man sunst das Geld.aus;er Landes würde schicken müssen. Nr. 4 schadet mehr den Krämern und den; Lande, als ihr Beitrag nutzt. - Auch Nr. r> nützt Nichts. Indes; möge der König, wenn er die Abschaffung nun Nr. 3 — 5 beschließt, eine Zeit dazu ansetzen, damit sie nicht mit ihren Kindern die Wanderung in der Kälte antreten und dabei leiden niüsiten. Die Kopien der Schntzbriefe ist für nütbig erachtet beiznschließen, wurnnter die Meinelschen Bürgers den Handel allda allein so n t e u i rc n und alsu nicht ge misset werden können. Hierauf erfulgte der Bescheid des Königs unter den; Neu Mär; 1714: ad l. und 2. sehen alsu beizubebalten undzu sehen/ ub die Arrenda nicht nuch etwas erhöbt werden könne Ad 3. sehen die beizubebalten, die Arbeit, wie beschrieben, verrichten. Ad 4. würde nun selbst ausbören, da die Pässe ja doch wohl nicht in 1K!1p<!t״״m, sondern auf gewisse Zeit gerichtet seyn. Für die klebrigen und ad 5. sull eine paffende Zeit;1,1׳ Weg׳ schaffuug angesctzt, das frühere Schutzgeld soll aber doch nuch herbeigeschafft werden. ״Was die Juden zu Men;es betrifft, welche alß Bürgers den Handel aldar «out(!- niren, selbige sehnt nebst denen, so besagter Maßen Ihrer Arbeit wegen und damit das Kleid nickt aus dam Laude geschleppt werde, beiznbchalten, nuch ferner daselbst zu schützen. — Die dreifache Wichtigkeit der Inden, als Träger des (internationalen) Handels in den Hafenstädten, als nütz-