Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 7 (1858)
- Issue
- Heft 9
- Article
- Ein exegetischer Versuch über Sprüche Sal. Kap. 30 und Kap. 31, V. 1-9
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 339 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/2829132-2829220-2829230-2855984--04396-2856017- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Wissenschaftliche Aufsätze. 339 auuimmt, 11ubcad)tct iäju, oder überhaupt in icder Beziehung Gor! ט c v l c u n c 11 t^l. ocvcni. 5, 12. —Die sittenlosen Armen ernähren sich durch Diebstahl und Meineid. — ותששיזי־ bedeutet nicht, wie die neueren Erklärer seit Viuber's Vorgang meinen: sich (an den! Namen Gottes) vergreisen, sondern nach demselben greifen, ihn gewissermaßen als Erwerbszweig in die Hand nehmen. Wer sich erwerbsmäßig als Zeuge brauchen läßt, muß nvthwendig oft falsch schwören. Das; aber wirklich damals Banden Elender enstineu. welche gemeinschaftlich den Meineid im Dolde ungerechter Großen als einträgliches Geschäft benutzten, erhellt aus einer geistreichen Be merkung des I>r. M. Dachs zu Lpr. I, 11 ff-. wonach in dieser Stelle (in Betracht der so auffallend gelinden Abmahnnngj nicht vor der Genossenschaft wirklicher Mörder, sondern vorder falscher Anklüger gewarnt wird, welche durch ihr meineidiges Zeugnis; bewirkten, das; unbequeme Gerechte *nin Tode 0 c r 11 rt heilt wurden. L. 10—11. 21. 10 ist von den Auslegern vollständig mißverstanden worden, weil man es für möglich hielt, die erste Strophe ,,Reize deinen Knecht nicht zur Verlenmdnng gegen seinen Herrn" zu über׳- setzen. Aber wenn schon das Hipbi! הל-עך.ך eausative Bedeutung haben könnte, so müßte es doch jedenfalls mit doppeltem Aeeusativ verbunden werden. Darum ist es einfach ״verleumden bei Zemandem" zu übersehen, gleichbedeutend mit dem Piel desselben Verb!. Der Satz enthält keine Siltenlehrc, sondern einen ironischen klugen Rath. ״Hüte Dich in dieser Zeit der Angeberei sogar davor, einen Sclaven wegen eines Vergebens (vielleicht sogar wegen einer Dir zugefnglen Beleidigung) bei seinem Herrn zu verklagen. Er könnte im Unmuthe ein Schimpfwort gegen Dich ausstoßen, und dieses Wort könnte von geschäftigen Obren aufgefangen, sogleich zur Grundlage einer gegen Dich zu erhebenden Anklage gemacht werden, in welcher man Dich als einen Schuldigen verurtbeilen würde". Kürzer und schärfer kann die Ungerechtigkeit der Zeit nicht gezeichnet werden. Wenn sogar das Zeugnis;, eines Sclaven. noch dazu das im Zorne oder aus Racke ausgestoßeue Schimpfwort eines sich beleidigt glaubenden Sklaven hinreicht, um einen unbescholtenen Mann zu verdächtigen und seine Verunheilung herbeizuführen, wer ist dann noch sicher'!!-— Es ist übrigens möglich und sogar wahrscheinlich, daß schon hier eine andcutcnde Hinweisung auf den in den späteren Vv. wegen seines niedrigen Ursprungs gegeißelten König gegeben ist. der wohl seine Erhöhung dazu benutzte, um an seinen früheren Gegnern ungerechte Rache zu nehmen. — Die zweite Vershälfte wörtl.: daß er nicht