Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1858-01-01 · Heft 9 · p. Seite 339

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
7 (1858)
Issue
Heft 9
Article
Ein exegetischer Versuch über Sprüche Sal. Kap. 30 und Kap. 31, V. 1-9
Date
1858-01-01
Page
Seite 339 (sequence 11)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
90% known words query
IRI
…/2829132-2829220-2829230-2855984--04396-2856017
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Wissenschaftliche Aufsätze. 339 auuimmt, 11ubcad)tct iäju, oder überhaupt in icder Beziehung Gor! ט c v l c u n c 11 t^l. ocvcni. 5, 12. —Die sittenlosen Armen ernähren sich durch Diebstahl und Meineid. — ותששיזי־ bedeutet nicht, wie die neueren Erklärer seit Viuber's Vorgang meinen: sich (an den! Namen Gottes) vergreisen, sondern nach demselben greifen, ihn gewissermaßen als Erwerbszweig in die Hand nehmen. Wer sich erwerbsmäßig als Zeuge brauchen läßt, muß nvthwendig oft falsch schwören. Das; aber wirklich damals Banden Elender enstineu. welche gemeinschaftlich den Meineid im Dolde ungerechter Großen als einträgliches Geschäft benutzten, erhellt aus einer geistreichen Be merkung des I>r. M. Dachs zu Lpr. I, 11 ff-. wonach in dieser Stelle (in Betracht der so auffallend gelinden Abmahnnngj nicht vor der Genossenschaft wirklicher Mörder, sondern vorder falscher Anklüger gewarnt wird, welche durch ihr meineidiges Zeugnis; bewirkten, das; unbequeme Gerechte *nin Tode 0 c r 11 rt heilt wurden. L. 10—11. 21. 10 ist von den Auslegern vollständig mißverstanden worden, weil man es für möglich hielt, die erste Strophe ,,Reize deinen Knecht nicht zur Verlenmdnng gegen seinen Herrn" zu über׳- setzen. Aber wenn schon das Hipbi! הל-עך.ך eausative Bedeutung haben könnte, so müßte es doch jedenfalls mit doppeltem Aeeusativ verbunden werden. Darum ist es einfach ״verleumden bei Zemandem" zu übersehen, gleichbedeutend mit dem Piel desselben Verb!. Der Satz enthält keine Siltenlehrc, sondern einen ironischen klugen Rath. ״Hüte Dich in dieser Zeit der Angeberei sogar davor, einen Sclaven wegen eines Vergebens (vielleicht sogar wegen einer Dir zugefnglen Beleidigung) bei seinem Herrn zu verklagen. Er könnte im Unmuthe ein Schimpfwort gegen Dich ausstoßen, und dieses Wort könnte von geschäftigen Obren aufgefangen, sogleich zur Grundlage einer gegen Dich zu erhebenden Anklage gemacht werden, in welcher man Dich als einen Schuldigen verurtbeilen würde". Kürzer und schärfer kann die Ungerechtigkeit der Zeit nicht gezeichnet werden. Wenn sogar das Zeugnis;, eines Sclaven. noch dazu das im Zorne oder aus Racke ausgestoßeue Schimpfwort eines sich beleidigt glaubenden Sklaven hinreicht, um einen unbescholtenen Mann zu verdächtigen und seine Verunheilung herbeizuführen, wer ist dann noch sicher'!!-— Es ist übrigens möglich und sogar wahrscheinlich, daß schon hier eine andcutcnde Hinweisung auf den in den späteren Vv. wegen seines niedrigen Ursprungs gegeißelten König gegeben ist. der wohl seine Erhöhung dazu benutzte, um an seinen früheren Gegnern ungerechte Rache zu nehmen. — Die zweite Vershälfte wörtl.: daß er nicht

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.