Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 7 (1858)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Zur Geschichte der Synagogen-Gemeinde in Königsberg
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 215 (sequence 13)
- Language
- German
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Zur Geschichte der Synagogen-Gemeinde in Königsberg. 21Ü Die bereits im Lande wohnenden Juden sollen vorgeladen, über die Zeit ihres Aufenthaltes befragt, ihre Schutz-Patente sollen vorgelegt, die bisherige, richtige Abtragung ihres Schutzgeldes eontrolirt und darüber dein Könige accurate Listen und Tabellen eingeschicket werden." ״So viel nun die unvergleitete anlanget, so wollen Wir zwar keineSwegeS, daß Unsere Lande mit überflüssigem Juden-Volk angesüllet werden, und wären wohl befugt, sofort diejenigen, so ohne Unsere Special-Schutz-Briefc sich darin nieder gelassen, wieder auszuschaffen, damit aber männiglich kund scyn möge, daß Wir mit denjenigen, so unter Unfern Schutz und Schirm sich begaben, und sonst nur durch übeleS Verhalten sich dessen nicht nnwerth gemachct haben, eü mildiglich meynen, so sollen allhier Unsere Jttden-Commissarien und anderSwo unsere Regierungen, 'Obrigkeiten und Beambten mit dem Steuer-Cvmmissario des Orts, wo dergleichen Juden sich befinden, Pflichtmäßig erwägen, wie viel Juden-Familien daselbst, obne dadurch die Nahrung der christlichen Einwohner zu schmälern, geduldet werden können-und mit einem Schutz-Briese von Uns versehen werden mögen? welchenfalls Wir Uns hernach weiter Allcrgnädigst erklären wollen." Sind aber am Orte mehr unvergleitete Juden, als er ertragen kann, ״so soll denenselben, weil der Winter jrtzo für der Thür ist, angedeutet werden, aus nächste Ostern zu räumen, und nach bezahltem Schutzgelde biSdahin sich aus llnsern Landen zu begeben." ״Wegen der verarmten Inden-Familien, die aus den Allmosen ihren Unterhalt haben, erklären Wir Unö allergnädigst, wenn dieselbe in ttnscrm Lande, in einer oder andern Stadt schon lange Jahre gewöhnet, sich fromm gehalten und Alters halber nicht fortkommen können, daß sic alsdann, ob sie.gleich nicht vcrgleitet, aus Barmherzigkeit ferner geduldet werden, und die Allmosen ihres Volcks genießen mögen." ״Wäre es auch, daß in einer Stadt dergleichen arme Familicn mehr als eine wäre, und dem Ort die Unterhaltung zu schwer fiele, so soll der Rabbi mit den Vorstehern sich zusammen thun", daß andere, weniger belästigte Gemeinden mit beitragen und dieselben einander zu Hülfe kommen.")- C) Acta de» geh. Arch. gedruckte! 2 Bogen füllender K Erlaß.