Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 7 (1858)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Zur Geschichte der Synagogen-Gemeinde in Königsberg
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 213 (sequence 11)
- Language
- German
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Zur Geschichte der Synagogen-Gemeindr in Königsberg. 213 regeln auch auf Juden Anwendung erkalte», ״zmnahlen bey jetziger der Contagwn dal der betrübten Zeiten, da der Handel gehemmet und denen Juden d i e N a b r u n g sa u e r wird, auch mancher von iuftcirleu Orten, aller Vorsorge ungeachtet, sich einschleichen könnte." Die Betteljndcn sollen also an den Grenzen mit der Drohung zurückgewiesc» werde», das; bei ihrer Wieder-- kehr die Stärksten unter ihnen anfgegriffeu und zu FcstungS- und andern öffentlichen Arbeiten bei schlechtem Bier und Brod an gehalten werden möchten, und solches soll auch vorkommenden Falls vollstreckt werden. Kein ausländischer reisender Jude soll ״passiret werden, der nicht gute Knndschafft und Beweist von der Obrigkeit seines Ortes milbringet", dast er dort wohne, ehrlich Gewerbe treibe, ״auch solcher Ursachen wegen und nicht um zu betteln ausgereiset sey." ״Damit auch unter dem Nahmen der Rabbiner, Schulmeister und Jüdischer Spiel-Leute oder Musieauten" keine Bettler einschleichen, so soll solche Gattung Leute gar nicht passiret werden, ״ c S se y d e u n, daß die I u d c n - Ge m c i n e, wann sie eines Rabbinc» oder Schulmeisters unumbgänglich benöthigct, jedeömahl deshalb bei Unserer zu den Inden-Sachen all hier verordneteu Commission, oder au denen andern Orten bey den Landes- Regierungen sich melden, die dem Beftnden nach einen Paß erthcilen wird", dessen Vorzeigung allein Einlaß verschaffen soll. Um aber auch zu verhüte», daß mit solchen AtteßatiS Unterschleif getrieben werde, so soll eine genaue Personalbeschreibung in den Paß ausgenommen, auch bei dem ersten Zöllner in Gegcnwart einer Magistrats-Person in Ermangelung der Tborah, auf die Thephillin, welche ein jeder Jude mit sich führet, ein Eid abgeleistet werden, worüber der Zöllner ein unentgeltliches Attestat»!!! zu geben hat. 5, Formular des Eydes: ״Adonay, ei» Lckiöpffcr der Himmel und de» Erdreichs und aller Dinge, auch mein und der Menschen, die sie sehen, ick ruffe dich an. durch deinen heiligen Nahmen, auf diese Zeit zur Wahrheit, daß das Attestat»«!, welches ick. um durckgelassen zu werden, hier gegenwärtig vorzcige, keinem andern Juden. so>rderu eigentlich mir ertheilet, und zu meiner Reise besser» Fortkommen« halber, «usgesertiget worden, daß ick das Gewerbe, wie in dem Attestate» stehet, treibe, und weder durch Betteln noch andere unerlaubte Mittel mein Brod und Lebens-Unterhalt suchen will, so wahr mir Adonay helffe, wo ich aber einig« Unwahrheit und Falsch, heit hierin gebrauche, so scy ich Uerem und verflucht ewiglich, und daß mich übergeh« und verzehre das Feuer, das zu Sodoma und Gomorra über-