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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1858-01-01 · Heft 6 · p. Seite 212

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
7 (1858)
Issue
Heft 6
Article
Zur Geschichte der Synagogen-Gemeinde in Königsberg
Date
1858-01-01
Page
Seite 212 (sequence 10)
Language
German
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?)2 Zur Geschichte der Synagogm-Gcmeindc in Königsberg. 8. jedennoch nicht von der Jahr-Markts-Zeit zu verstehen ist, da einem jeden Juden, nach gezahltem Geleite, frey stehen soll, sechs Woche», aber nicht einen Tag länger, in der Stadt zu bleiben. 9. Vor den Geleit-Zettel werden dem Arendatori, über da- Geleit, zu allerhand Ausgaben Nenn Groschen Polnisch bezahlt. 10. Zur Verhütung alles llnterschleisss, soll jeder ankominende Jude am Thor, oder am Baum, seinen und seiner Diener Namen dem Thorschreiber oder Baum-Schließer anmclden und darüber mit Speeifieirung des Tages und der Stunde, wann er ankommen, einen Tbor-Zettel nehmen, selben auch binnen 24 Stunden dem Arendatori einliefern oder vor jede versäumte Stunde einen Rrhl. Straffe erlegen. 11. Muß kein srembder Jude durch das Thor oder den Baum ans der Stadt gelassen werden, ebe und bevor er den Frey- oder Geleit-Zettel unter des ArcndakonS Unterschrift aufgezeiget. 12. Wie dann auch, wann ein hiesiger Schutz-Jude verreisen will, von dem Arendatorc ein Frev-Zettel, wovor er aber nichts zahlen darff, zu nehmen hat. Wornach sich, sowol die aukommende Juden, als -er Arendator, Thor-Schreibern, und Baum-Schließern gebührend zu achten haben, 8>?-n.ntu1>1. Königsberg, den 7. Man 1712 '). Bei dem Durchlässen von Israeliten an der Preußischen Grenze wurde in einem ans die Verhältnisse und die Denkweise des Königs mannichfach Lickt werfenden Erlaß <l. 6. Cölln an der Spree, 17. Oktober 1712, voy demselben (nach ihm gemachten, vielleicht übertriebenen Verstellungen) eine sehr große Vorsicht unter der Form eines abzuforderuden Eides anbefohlen,, ״was maßen Wir mißfällig vernommen, daß bei hier und da sich noch merklich äußernden ansteckende» Seuche-allerlei armes Juden-Volk össters in nicht geringer Anzahl-denen Grentzen Unserer Lande sich nähern und wann einige passiret worden denen Einwohnern sehr beschwerlich fallen-wodurch denen unvermögende« Juden im Lande die Bevhülffe verringert wird, und frembde Bettler die meiste Allmosen hinwegraffen," Es sollen demnach die gegen christliche Bettler getroffenen Maß- 1) Gib. Arch. Acta das Juden-Wesen im Königr. Preußen betreffend, ergangen 4« anno 1812.

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