Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 7 (1858)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Zur Geschichte der Synagogen-Gemeinde in Königsberg
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 205 (sequence 3)
- Language
- German
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Zur Geschichte der Synagogen-Geineinde in Königsberg. 205 scn. Es wird dabei hingcwiesen auf das allgemeine Recht des Landesherr», Fremde überhaupt, also auch Juden insbesondere, zu schützen (jus protectionis ut alioruni pcregrinoruin, ita in specie Judaeorum), namentlich auch Flüchtlinge, wie die währcnd der Unruben in Polen cingewanderten Israeliten, in Anönahinen gestattender Milde (per ,»»«luui grati08ae dispensationis) zu dulden (jure protegeiuli poregrinos et fugitivos). In Rücksicht der auf Vermehrung der königlichen Einkünfte absehenden Vorschläge des Inden Hirsch meint Ado. Fisci, auch er selbst habe die Förderung des Nutzens stets vor Augen gehabt, jedoch nicht auf Kosten des Schicklichen (e^uod praestet utili honestum), er batte die Juden, auch wenn sie viel Geld geboten, anö die sein Grunde a l lein nicht zugelassen. ״Katione der Commcrzieu wären die Juden, wenn sie nicht zu weit griffen, nicht so gar schäd- und binderlick", indem eS bekannt sei, daß viele der hierher handelnde» Polen und Litthauen, insonderheit die Magnaten, ״durch die Luden, welche ihre Mäkler sind, die meisten negotia hier im Verkauf und Kauf cxerciren lassen." Ihrer Beschäftigung nach finde man unter den Juden Iuwclierer, Zobelsärber, Schmuckler, Litzenmacher, und eS sei dem Bürger nur förderlich, wenn Juden Kram- und Gewürzwaarcn, Eattnn, Moufseli», Baumwolle, seidene Stoffe, Pflaumen, Alaun, Krebösteine auS R uß l a n d, Ar m en ien,. Persi c n, P o l e n, L e i pzig, Be rlin und anderswoher bringen und Pack-, Stück- oder Faßweise absctzen. Unsere Bemerkung im ersten Tbeile, daß ISraeliten den vermittelnden Großhandel Königsbergs geschaffen haben, bewährt sich also. Sie führten ans den weitesten Fernen divergircuder Weltgegeuden die mannigfachsten Kaufgüter in Königüberg zum Austausche zusammen und machten de» Ort znm Knotenpunkte eines großartigen internationalen Verkehrs, zu einer Zeit, in welcher den localen Krämern und Kaufleuten für die geographisch-merkantilische Aufgabe Königsbergs noch gar kein Verständniß aufgegangcn war. Den fortwährenden Klagen, welche diese aus ihrem beschränkten Gesichtskreise gegen die Juden anbrachten, begegnet Adv. Fiöci daher auch mit der Bemerkung, auch über die fra n z ösisch-reformirten Krämer und namentlich Einen derselben, Pierre Bellet, ungeachtet derselbe den Titel eines königlichen Kaufmanns führe, beklagten sich die KönigSberger Bürger und Krämer unablässig. Nur is*