Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 7 (1858)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Geschichte der Juden im Trier'schen
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 186 (sequence 8)
- Language
- German
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186 Die Geschichte der Juden im Lricr'schen. Am 18. Octobcr 1589 erging in Folge einer Beschwerde-der Landschaft, daß die Jude» durch Wucher und Betrug das Land bedrückten, eine gänzliche Ausweisung ans dem Erzstiste. Drei Monate wurden den Inden zur Ordnung ihrer Angelegenheiten gegönnt. Diesem Befehle wurde indessen nicht vollkommene Folge geleistet, denn zn Fill, Longuich und Lewen waren auch im Jahre 1592 mehrere Jrtden; und da sie zu bösen Thatcn Anlaß gegeben haben sollen, so erklärte der Erzbischof die Juden niit Hab' und Gut für vogelfrei und alle ihre auöstchendcn Schulden für confiscirt. Trotz dieser strengen Maßregeln schlichen sich wieder Juden in die Diözese ein, und der. Erzbischof war schon gesonnen, aus die Ausführung dieser angedrohten Strafen ״steiff zu halten" und die ״Übertreter in gcbürliche straff zu nehmen", als ein eigenthümlicher Vorfall seinen Sinn änderte. ES kam nämlich eine o rie n ta li sche j n d isch c H a n d e lS gcsc ll scka ft aus Alexandrien, Syrien, Barbarien, die auf dem mittelländischen Meer und am (atlantischen?) Oecau den Handel dergestalt in Schwung gebracht, daß dadurch die Commereien in eine große Wohlfeilheit gesetzt wurden, Mich nach Trier. Ihr General-Consul hieß Magino Gabrieli*). Sie hatten vom Papste, den Königen von Spanien und Frankreich, dem Grvßherzogc von Florenz, dem Herzoge von Lothringen besondere Privilegien, Geleit und Sicherheit erlangt und suchten nun auch in Trier wegen der Bortheile des Mosel» und Rheinstroms sich Geleit und Schutz zu Handels- Unternehmungen zu erwirken. Sic stellten den! tzhurfürstcn zugleich vortbeilhafte gülistige Bedingungen, auch eine Lermchrung der Zolle und Beförderung des Handels in sichere Aussicht. - Der Churfürst bewilligte ihnen einen fünsundzwanzigjährigen Aufenthalt zum Zwecke des Handels, ertheilte ihnen Freiheit zur Ausübung ihrer Religion und zum Ankauf einech Friedhofs, ihre anözcichnendc Kleidung sollten sie sich selbst bestimmen, jedoch sollte eö eine von den Christen verschiedene sein. Dafür mußten vier Prozent von den Maaren, die ein- und ausgeführt wurden, au den Churfürst abgegeben werden, und falls einer der Juden stürbe, sei es mit oder ohne Erbe, solle der 20. Theil der Hinter- 4) Trotz aller gegebenen Mühe war es mir nickt gelungen,' ein Näheres von diesem Ga-rieli und seinen Genossen zu erfahren; kennt ein Leser dieser Blatter diesen Mann näher? v ־,