Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 7 (1858)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Geschichte der Juden im Trier'schen
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 181 (sequence 3)
- Language
- German
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181: Die Geschichte der Juden im Trier'schen. gegen die Jndenbetze, schützte die Jude» vor weiterer Verfolgung ' ׳ ■׳ ■'• Im Jahre 1146, als der Mönch Rudolph zu Köln eine Verfolgung der Inden predigte, ward ein Rabbi Simon ans Trier, der von Köln zurück nach seiner Heimat reisen wollte, ein Opfer seines Glaubens. Man überfiel Um und forderte ihn zur Taufe auf. Auf seine Weigerung schlug ihm einer den Kopf ab und steckte ihn ans ein Dach, den Rumpf aber ließ er auf dem Felde liegen; doch gelang cS den frommen Kölner Glaubensgenossen, von den Vorstehern der Stadt die Erlaubmß zur Beerdiguug des Erschlagene» zu erlangen '). Die darauf folgenden trüben Zeiten, die die Juden allenthalben als wehrlose Opfer des blutgierigsten Fanatismus zeigen, brachten auch de» Inden zu Trier viele Leiden'׳). Doch hören wir von den Trierer Juden hierauf nichts Besonderes bis zum Jahre 1356. Am 13. December desselben Jahre« ertheilte Kaiser Carl IV. von Metz anö dem Erzbischof Boemund ״ans besonderer Gnade" das Recht, Juden in seine Diözese anfznnehmcn und zn entlassen. Es scheint aber, daß bei den Bürgern dieser Diözese die Benutzung dieses Privilegiums nicht beliebt war, denn dieser Brief setzt hinzu: und gebieten wir bey »nser» dulden von genannten statten Trier und Eoblcnz und alle» andern gemeindten und nntersässtgcn in statten und vesten (Dörfern?) des stifftS zu Trier, daß sie solch' unser sätze in Frevheit, als der ovcrgcnannt Ertzbischoff, sein Nachkommen uns der stisst ihren Juden geben, globen und mit ihren Brieffeu verschreiben »ngekränket und unverletzt halten und -aß sie kein steiler, mitgabe oder schenke an die Juden fordern, heischen oder init Gewalt von ihnen bringen; und wer dawidder thätte, der soll in unser und des Reichs ungnad schwerlich verfallen 1c.'"). Dessen ü»geachtet scheint sich die Stadt Trier hiermit nicht gutwillig ergeben zu haben׳, denn wir finden einen Vertrag vom 30. September 1362 zwischen Cuno von Falktnstein und den Trierer Bürgern, nach welchem beide Theile sich dahin einigten, daß sic die Juden gleich-den übrigen Bürgern ״schüren und 3) Brovcri Ahnnlcs Trev. litt. XII., Nr. 113 —L16. 4) Dgl. I. Hakkohen Dibre Hajamim und Emck Habacha su-ersetzt von Wiener) S. 22. ' . , 5) Bgl. OocI׳ l'revir. Nr. 1462. 6) Hontheim 11.» S. mm». ' '׳ 13