Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 7 (1858)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Zur Geschichte der Synagogen-Gemeinde in Königsberg
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 175 (sequence 13)
- Language
- German
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Zur Geschichte der Synagogen-Gemetndc in Königsberg. 17k mit dem benachbarten Polen und Litthauen, durchzureisen und dis sie ihre Maaren verkauft und ihre Einkäufe gemacht, auf einige Tage, oder höchstens eine Woche sich auszuhalten.") Unterdessen ging die Constituirung der damals noch kleinen KönigSberger Gemeinde ihren Gang. Eine Synagoge, eigentlich wohl nur Betstube, hatten sie seit 1680. Aber noch eine andere, sehr dringende Nothwendigkcit stellte sich ein. Noch fehlte die Erlaubniß, einen eignen Begräbnißplatz einzurichten und so mußten die Leichen über dreißig Meilen weit, bis über die polnische Grenze weggesührt werden. Es wurde demnach bei dein Könige eine Vorstellung d. d. Berlin 21, April 1701, also nicht lange nach der Krönung, cingereicht, mit der Unterschrift: ״auf der Freiheit in Königsberg wohnende Juden", deren Einer also, wie man aus der Ortsangabe schließen möchte, deshalb selbst nach Berlin gereist war. Der Eingang lautet: ״es sind ungefahr vier Jüdische Familien, so auf der Freiheit wohnen."") Den Ausdruck ״ungefähr" hat man etwa dahin zu deuten, Laß erst vor Kurzem verheirathete Kinder mit zur Familie ge- ' rechnet wurden, oder daß außerdem noch einige Familien in andem Stadttheilen wohnten, oder wegen Armuth nichts beitragen konnten. Der König erfordert unter dem 20. Mai 1701 von der Regierung in Königsberg Bericht über die daselbst befindlichen Juden und wie sie das Recht zum Aufenthalte erlangt hatten.') Daß indeß erst nach mancherlei Verhandlungen und einer erneuerten Eingabe die verzögerte Genehmigung erfolgte, scheint aus dem Königlichen Erlaß an die Regierung des König, reichs Preußen d. d. Kölln a d. Spree d. 25, October 1703 hervorzugehen, welcher lautet: ״Friedrich König in Preußen. ES hat Unseres gewesenen Hoffjubelierers Jobst Liebmanns Wiltwe vermittelst des Beyfchlusses bei Uns ‘ allcruntcrthänigst angehalten, Wir wollen in Gnaden geruhen, denen in unfern dortigen Königreich vergleiteken Juden einen Ort anweisen zu lassen, wo sie ihre Tobten begraben können'und dagegen Ein Hundert Thalcr zu Unserm dortigen Waisenhause zu erlegen sich erbothen. Wenn Wir nun solchem Ihrem Gesuch in Gnaden deferirt, als ergehet hiermit 8) Acta de» geh.- Arch. 9) Das l) Das.