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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1858-01-01 · Heft 5 · p. Seite 173

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
7 (1858)
Issue
Heft 5
Article
Zur Geschichte der Synagogen-Gemeinde in Königsberg
Date
1858-01-01
Page
Seite 173 (sequence 11)
Language
German
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Zur Geschichte der Synagogen-Gemeinbe in .ttü11ifl$bfrfl. 173 und Waaren verkaufen möchte», glaubte derselbe nicht, daß man sich dort darüber beklagen werde. Da dies aber der Fall, werde er nicht allein weiter keine Conecssionen eribeile», sonder» lasse es auch geschehen, daß mau geuanntctt Inden ungeachtet der Co neessivn anzeige, daß sie sich hinfüro des Handels aus und außer den Märkten enthalten. Auch ans der Zeit nach der Krönung findet sich ein Erlaß (dessen Datum nicht zu ermitteln war), in welchem der König sein Mißfallen darüber aussprichl, daß Juden in den Städten Königsberg und auf de» Freiheiten nicht nur in großer Anzahl sich eingefnnden und auf allen Gassen geseben werden, sondern auch eigne Synagogen stiften. Dies könne wegen Lästerungen gegen den Heiland, wegen des Treibens von verbotenem Handel und Wandel und Ankauf gestohlener Sachen nicht geduldet werden. Es sollten also die Sunagogen zerstört und den Juden aufgegeben werde», die Städte und Freiheiten zu verlassen und zu meiden. Noch ein besonderer Umstand erregte den Zorn des Königs gegen die Königsberger Israeliten, nämlich die Entwendung eines Siegels aus dessen Wagen bei seiner Abreise von der Stadt. Der Crlaß desselben vom 12. Deeember 1701 an den ndvocntus Fisa bemerkt, der König habe das deshalb gefällte Urtbci! zu bestätigen Bedenken getragen. Schaffen jedoch die )»de» das Siegel in einer gewisse» Frist nicht wieder herbei, so sollen sie ohne Gnade das Land räumen. Welcher Art das erwähnte richterliche Urtheil gewesen, läßt sich nicht ersehen, doch muß es wohl sehr hart ausgefallen sein, da der König die Berkreibnng ans dem Lande für milder zu halten scheint, wenn dies nicht eine bloße Drohung war. Cs ist schon im Frnbern bemerkt, daß das Siegel von keinem Israeliten» sondern von einigen Bauernkuechten gestöhlen war. Dies wird ausdrücklich in Beilage 0 eines ausfuhrlichen Gutachtens des adv. Fisei vom I. 1705 (auf das wir noch zurückkommen) bemerkt, wie auch, daß jene das Krönsieget an einen fremden polnischen Inden verkauft (der also möglicherweise es zurückbrachte). Aus einem anderweitigen, die Vertbeilung gewisser Abgaben betreffenden Gutachten des adv. Fisci aus dem I. 1711 ergibt sich, daß allen Leuten in Prcnßischen Landen, welche also solidarisch dafür hasten sollen, für das bei des Königs Abreise von Königsberg ״gestohlcitc und an einen fremden Inden verkaufte Kronsiegel" ein Strafgeld von 20000 Thlrn. auserlegt worden.

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