Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 7 (1858)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Zur Geschichte der Synagogen-Gemeinde in Königsberg
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 170 (sequence 8)
- Language
- German
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170 Zur Geschichte der Synagogen-Grmeinde in Königsberg. Friedrich l., wurden die Israeliten Preußens durch neue Auflagen zum Mittragen der Staatslasten herbeigezogen. Bei Erlangung eines Privilegiums sollten sie, nach dem Edicte vom 4. Oktober 1688, in kleinen Städten drei, in großen acht Thaler zur Marine- Casse zahlen, überdies vier Procent von jeder Art von Maaren erlegen fl. In einem Erlaß des Kurfürsten vom 17./27. September 1689 heißt es, alle Nnterthanen müßten für die Confirmation der von dem Vater des Kurfürsten rrtheilten Conccssionen etwas Gewisses dem Publico beitragen. Hievon seien die im Lande befindlichen Judcnfamilien um so weniger zn befreien, da sie außer dem fürstlichen Schuhe noch vieler anderer, den Christen selbst nicht erlaubter Freiheiten genießen (worunter etwa besonders die ihnen gestatteten Zinsen gemeint sein mögen) *), Die Landesstände hätten mehrmals offerirt, für das Wegschassen der Inden aus dem Lande wohl das Zweifache des Schutzgeldes zu ersetzen. Hiernach sollten die wenigen Juden Memels allein 200 Thaler geben fl, deren wirkliche Einzahlung dem Moses und Jacob de Jonge unter dem 30. Januar 1691 quittirt wird fl. Die eingeflossene Bemerkung über die Anträge der Landstände gibt den nächsten Aufschluß über die Motive mancher späterer, ungünstiger Erlasse, da der Kurfürst Alles that, um die Neigung der Stände und Bürger zu gewinnen, deren Bereitwilligkeit ihm überdies in Rücksichten großer Steuern wichtig war, die dem Lande auferlegt wurden, um die Heeres- und Kriegskosten fl zu bestreiten und die Pracht möglich zu machen, welche bei verschiedenen Gelegenbeiten, wie sie bei dem ersten Einzuge des Kurfürsten in Königsberg fl, und später bei der Krönung entfaltet wurde. Auch die 7) Baczko. Geschichte Preußens, Bd. Vl, ©. 76, 81. 81 Nach einem noch im Jahre 1695 ergangenen Edict sollen Juden, statt der allgemein üblichen 6 Prozent Zinsen, weil sie sich meisteniheils davon unterhalten, bis 12 Prozent jährlich, bei kurzem Fristen diS 24 Prozent nehmen dürfen. Ei» späteres Edict vom 26. November 1700 gestattet indeß zwischen Christen und Juden, beiderseits nur 8 Prozent jährlich, bei kurzem Fristen höchstens 12. Prozent. it) Acta des geheimen Archiv«. 1) Daselbst. 2) Der Feldzug 1689 kostete 3 Millionen. Baczko. a. a. O. S. 86, . 3) Zur Bestreitung des Aufwandes beim ersten Einzug« <22. März 1690) sollten die Stände 24.000 THIr. monatlich «in Jahr hindurch bewilligen («. a. O. 6. 88).