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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1858-01-01 · Heft 5 · p. Seite 168

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
7 (1858)
Issue
Heft 5
Article
Zur Geschichte der Synagogen-Gemeinde in Königsberg
Date
1858-01-01
Page
Seite 168 (sequence 6)
Language
German
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168 Zur Geschichte der Synagogeii-Gemeindc m Königsberg. machte», um Anstellung oder Unterstützung baten und durch dergleichen Dcnunciationen hoffen konnten-, Gunst zu gewinnen und sich als nützlich zu erweisen. Schon vom 22. Juli 1543 «ristirt ein an den Herzog Albrccht gerichtetes Gesuch eines getauften Inden, ihm den Aufenthalt in Königsberg;11 gestatten, worauf der Bescheid erfolgt, das; man denselben, wenn er im Schreiben und Rechne» fertig sei, in irgend einem Amte anstelle» solle. Ein ähnliches Schreiben vom 3. September 1005 findet sich gleichfalls untcr den Acten des geheimen Archivs. Gewiß ist, daß man durch Anbringcn von solchen Beschuldigungen auch dem großen Kurfürsten, der seit 1640 regierte, die Israeliten verhaßt und verdächtig zu machen suchte. In einem Erlaß desselben aus dem Jahre 1679 beißt es daher: ״Es beginnet allbier ein großer Mißbrauch mit denen Juden, den oft wiedcrbolten Anordnungen znwider, einzureißcn, indem selbige nicht allein im Jahrmärkte gleich andern Christlichen Frembden Leuchen geduldet, und welches vorhin nie üblich gewesen , ihren öffentlichen Crahm in der Kneiphösfischen Vorstadt zu ballen vcrstattet, sondern selbige auch fast immerzu Hieselbst geduldet werden", obsckon, wie ferner hinzugesetzt wird, in dem Receß 60 A. 1567 und in eignen, vom Kurfürsten selbst auSgegangenen AuSschreibcu wohlbedächtig versehen, ״daß ein solches Volk, welches den Namen nnserS HeylandeS lästert, nichts als den Fluch und Zorn Gottes bringen kann." ES soll also kein Jude, bei Strafe der ConfiScation seiner Maaren, ferner geduldet werden. ״Diejenigen aber, so in Faeloreyen vornehmer Pohliiischer Herren anherv geschickt werden", mit glaubwürdigem Paß, frühern Verordnungen gemäß im Amte ausznzeigen, und ihren Leit verzollen, dürfen fünf Tage zur Verrichtung ihrer Privaten-Geschäfte bleiben*). Die Ausdrücke dieses Erlasses kommen nicht etrva originalitcr auf-Rechnung des großen Kurfürsten, da eö bei überhaupt gencbmigten Anträgen von Seiten Kvuigsberger Behörden üblich war, den Wortlaut der Vorlage in dem KabinctS-Schreiben beizubebalten. Man ersieht aus demselben, wie unentbehrlich die Israeliten sich in Polen gemacht und wie »»umgänglich sic daher״ als Vermittler des. internationalen Verkehrs, für Königsberg waren, und sowohl'ans diesen Umständen, wie aus der im Jahre 1680 gestatteten Einrichtung einer Synagoge ergibt:sich, -4) .Atta d«<!-»Heimen Archivs. 3&, «i.,4. . - ' . -

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