Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 7 (1858)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Zur Geschichte der Synagogen-Gemeinde in Königsberg
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 166 (sequence 4)
- Language
- German
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166 Zur Geschichte der Synagogen-Gemeinde in Königsberg. Haupt ein so unredlicher gewesen, so würden die polnischen Magnaren, deren Geschäftsführer und Verwalter sie waren, ihnen nicht so viel Vermögen vertrauensvoll in die Hand gegeben haben. Mag ferner auch der Kleinhandel manche Gelegenheit zur Uebervortheilnng gewähren, der Großbandel, den die Israeliten mir geschaffen haben, basirt im Allgemeinen auf Rechtlichkeit und Zuverlässigkeit. Auch werden Diejenigen, deren Aufenthalt und Handel im Lande so sehr erschwert wurde, klug genug gewesen sein, Verdacht nnd gegründete Klagen zu vermeiden. Von selbst versteht stchö endlich, daß es zahlreiche redliche Männer unter den UeberzeugungSlreuen gegeben haben wird, die tun eigner Würde willen, und auf b i b l i sch e m S k a n d p u n k te, die äußerste Redlichkeit üblen, aber diesen war man, wie gesagt, einerseits eben so wenig fähig zu würdigen, als andererseits geltend zu machen. Daher kam man auf dergleichen Verdächtigungen, deren Beweis man nicht schuldig zu fein glaubte, stets zurück, wo Beschränktheit und Sonderintereffen gegen die Juden agirten. Auch dem Herzog Albert wurden, bei der im ersten Tdeile geschilderten unfreien Stellung, die er später einnahm, unter solchen Vorwänden Lestimnlungen gegen die Juden abgedrungen. Von dem Receß der drei Städte Königsberg vom 25. October 1566 und den Landesprivilegien vom 14. Juli 1567 war schon im Früher« die Rede. Den vollständigen, etwas später« Erlaß des Herzogs, in welchem die betreffenden Andeutungen sich finden und der für die damaligen Verhältnisse überhaupt charakteristisch ist, sei hier mitzuthcilen gestattet. Bon Gottes genaden Wir Albrecht der Elter, Marggraff zu Brandenburg, in Preußen, zu Stettin, Pommern, der Cassuden vnd Wenden Hertzog, Burggraff zu Nürnberg vnd Fürst zu Rügen, Entbieten hicmit, allen jetzlichen Vnsern Haupt vnd Amptleuthcn auch Bürgermeistern, Richtern vnd Rethe, in Stedten, vnd allen andern Amptötragenden Personen vnn vnderlhanen VnserS Fürstenthumbö, Vnsern genedigen Gruß, vnd geneigten willen, Vnd fügen euch hiemit genediglichen zuuvrnehmen, Nach dem Wir auff jüngster allhie gehaltenen gemeinen tagsahrt, durch viel Vnserer armen vnderthanen, Sonderlichen aber den handtierenden Mann, inn vnderthenigkeit berichtet, wie sich die Jüden altem bisher werendem Gebrauch zuwider, nunmehr nicht allein in grosser wenige vnd anzal in unser Fürsten-