Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1858-01-01 · Heft 4 · p. Seite 126

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
7 (1858)
Issue
Heft 4
Article
Über den Geist des Commentars des R. Moses ben Nachman zum Pentateuch und über sein Verhältniß zum Pentateuch-Commentar Raschi's
Date
1858-01-01
Page
Seite 126 (sequence 10)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2829132-2829220-2829225-2855701--04134-2855722
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

12C llfhrr den (•Seift des ommoniars des :H. ‘Wofee den Wachinan :0 haben nicht l'loo eine historische Bedeutung, sonder» sie sollen;u jeder Zeit das Bewußtsein der Vorsehung, Allmacht und Güte Gottes in mte wachrufeu. Da die Wunder, welche nur J,u bestimmten Zeiten austreten, die untrüglichsten Beweise für die Liede Gottes und die Echtheit seiner Lehre liefern, so muß die Erinnerung an dieselbe stets festgeballe» werden. Die dieser Erinnerung gewidmeten Feste und Vorschriften sind die seierlichsten Anerkennungen des Bundes zivischeu Gott und Israel. .AuS diesem Grunde wird die Geschichte dieser den Bund GotteS doknmentireuden Wunder ans die Pfosten des Hauses geschrieben, um Hand und Stirne gewunden und in bestimmten Festtagen versinnlicht izn Er. 13, 6, und ganz in denselben Worten: Drascha 13—141. Nachmaui erklärt manche Aussprüche der heil. Schrift, die von früheren Eommentatoren als allgemeine unbestimmte Mabuungen gefaßt wurden, für ausdrückliche Gebote: ,,Du sollst weder rechts noch links von ihren Aussprüchen abgehe»" sDeut. 17, 11 und 2d, 14) drückt nickst blos eine einfache Lebensregel ans, sondern enthalt den bestimmten Befehl, sich zu allen Zeiten nach der Tradition der Gesetzeslehrerzu richten, damit das Gesetz den willkürlichen Auslegungen der Einzelnen nicht preis gegeben werde -h. — ,,Du sollst dich an Dasjenige eriuiunern, was der Ewige der Mirjam getbau", ermuntert nicht nur zu einem geschichtlichen Rückblicke sondern warnt vor den Folge!! des Neides und der Verläumdung ׳'). Eben so tritt die Erinnerung an die sinaitische!Gesetzgebung mit dem Charakter eines biblischen Gebotes auf. Das dadurch bewahrte Bewußtsein, daß die Lehre nickst MoseS oder einen andern Sterblichen zum Ur- Heber habe, sondern von Gott selbst ausgegaugen sei, schützt für alle Zeiten vor einer Modisieatiou oder völligen Umstoßung derselben durch eine neue Lebre ׳'). — Für alle Gebote stellt endlich Nachmaui den Grundsatz auf, daß der Fluch, welcher ihrer Nichtbeachtung folgt, sich nicht auf die äußerliche Pflichtverletzung :1) Nacl'mani zu Dom. lt. I! und 2-.!4; Glossen jum,fnnon '0, 1. Grunds. >>. Tb—14b; IV. Grunds, p. 28. 4) Zu Deut. 24, y und Nachlräge zu den sttedoleu im .7 ,פ' ד.מ*וי. Gebot p. 78 a. 5) Zu Deut. 4, 9; Drascha p. <>; Nachträge zu den Verboten im המצות 's. 2, Verbot p. 117 a.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.