Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 7 (1858)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Notizen zum Leitartikel
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 114 (sequence 2)
- Language
- German
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114 Notizen. Land ju bewohnen: באו ו־שו אה הא־־ץ כיצור. לא ־עוד .'־בטחה כאשר פירשתי וכוי ושם פ י רש ה י. Das hier Angeführte ist blos ein kurzer Auszug aus den Nackträgen zu den Geboten (4. Gebot, S. 77b). Dicsttben Ausdrücke sind hier wie dort gcbraucht. — כור אה אשי עש־ ר' אלהיך לט־יים; « Deut. 24, 9) läßt Nackmcmi nickt als eine bloße Vorsichtsmaßregel, sondern als ausdrücklickcs Gebot gelten, welche Ansicht er in den Nachträgen zu den Geboten (7. Gebot, S. 78«.) ebenfalls ausgesprochen hat. Manche Sähe stimmen an beiden Stellen dis aus einzelne Wendungen überein (ולא נהיר מאשר נאמר עליהם השב באחיך תדבר בכן אמך תחן דופי). Die Erläuterungen zu Lev. 21, 12 (ולא יחלל אח מקרש אלהיו) sind ebenfalls den Glossen (zum 5. Grundsätze) entnommen. An dieser Stelle stellt cs sich ganz unzweideutig heraus, daß Nachmani die ־שנות, so weit cs thunlich war, für den Pentateuch-kommencar benutzt und planntäßig ereerpirt hat. Nachdem er nämlich im Kommentar die halackiscke Deduetion in derselben Weise wie in den Glossen durchfübrt, bemerkt er am Schlüsse: ועוד שם בירושלמי סנהדרין ראיות אין כאן מקום חוכרתם, aber in den Glossen l,S. 32 a) theilt er die betreffende Steile in oxtanoo mit Die wenigen Worte im Kommentar über עו.לח ערופה (Ende פ' שופטים) sind zu vervollständigen durch die Erläuterungen zum. 6. Grundsatz des 0' המצות (S. 33); vgl. zu Ex. 20, 2 und den solgeitden Bcrsen mit dcnr in den Glossen zum 5. Gebote Bemerkten; an beiden Stellen sind dieselben Gedanken ansgcdrückt; zu Lev. 22, 17 ff. mit den Bemerkungen zum 89. Verbote; zu Lev. lv, 6 mit den Worten zum 163. Verbote; zu Deut. 20, 8 mit den Nachträgen zu den Verboten (10. Verbot); zu Deut. 23, :0 mit den Nachträgen zu den Verboten (11. Verbot) und zu Deut. 21, 16 mit denselben Nachträgen <12. Verbot.). - Die Auseinandersetzung zu Lev. 10. 9 (בבאכם אל אהל מועד) ist blos ein kurzer Auszug aus den Erläuterungen zum 73. Verbote; die Schlußbchauptung im Commcntar: וע״ד הרב ר׳ טשה יש בכניסה בלאו עבורה לאו שאין בו מיתה bildet in den Gloffcn den Gegenstand einer wcitläustgcn Eontroverse; zu Lev. 25, 23 finden sich manche Stellen, so die Einwürfe gegen Raschid Erklärungen wörtlich den Glossen zum 227. Verbote entnommen. — Das zu Lev. 19, 29 Gesagte ist bloß eiu kurzes Resumä der Beinerkungeu zum 5. Grundsatz (S. 29b ff.); der Zdeengang und die Beweisstellen sind hier wie dort dieselben; die kurzgefaßten Bemerkungen zu החדש הזה in ס' בא sind zu ergänzen, durch die weitläufigen Erörterungen zum 153. Gebote. ׳••• Das