Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 6 (1857)
- Issue
- Heft 12
- Article
- Zur Geschichte der Synagogen-Gemeinde in Königsberg
- Date
- 1857-01-01
- Page
- Seite 444 (sequence 8)
- Language
- German
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444 Zur Geschichte der Synagogen-Gememde in Königsberg. die Deines Raths tlnd Hülf begehren, in Deine Curam nehmen und Deinen möglichen Fleiß ihnen zu helfen verwenden, versehentlich ein jeder Patient werde sich mit Dir um Deine gehabte Mühe nach seinem Vermögen gebührlich und unverweislich erzeigen und vertragen, doch daß Du Dich in allwege, wie oben vermeldet, Deines Glaubens halten, niemand damit beschmitzen, auch keinen Wucher treiben und sonsten rechtschaffen halten thust. Solches wollen wir Dir, Dich darnach wissen zu richten, nicht verhalten." *) Trägt auch dieses Schreiben, nach Styl und Vorbehalten, im Allgemeinen die Färbung jener Zeit, so sieht man doch den edlen Fürsten persönlich weit über jedes Vornrtheil erhaben. Die offene Unumwundenheit, mit welcher ein früherer Erlaß zurückgenommen, seine Motive als auf einem Jrrthnm beruhend bezeichnet werden, so wie die leutselige, theilnehmende Art der ganzen Ausdrucks weise, lassen den unsterblichen Beförderer der Wissenschaft als sehr liebenswürdig erscheinen und an jenes schöne Wort des biblischen Dichters denken: ״Gerechtigkeit war mein Gewand und es kleidete mich wohl." Der zweite von dem Herzog in Königsberg zugelaffene Israelit war gleichfalls Arzt. Das ihn betreffende, vom 10. August datirte Schreiben wahrscheinlich des Cabincts-Secretairs lautet: ״Ans Bitten des Juden Michel Abraham, des Arztes, ihn allhier zu Königsberg in den Städten wohnen zu lassen und für einen Leibarzt zu gebrauchen, ist dieser Abschied gegeben: Mein gnädigster Herr, der Herzog ist zufrieden, so er sich in den Städten Königsberg aufrichtig und redlich halten will und ihn die ehrbaren Räthe für einen Bürger an nehmen und ihn bei seinem Einkommen lassen, daß er sich in den Städten erhalte, und wenn seine Fürstliche Gnaden was er kann und sich halten thut ansehen und vernehmen und ihn alsdann zu gebrauchen bedarf, das wollen sich Ihre fürstliche Gnaden, nach Ihrer Gelegenheit, der Gebühr wohl wissen zu halten."**) Man sieht hieraus, wie der große Stifter der Königsberger Universität über die Zulassung von Israeliten überhaupt dachte. Jndeß lautet doch der die Israeliten betreffende Passus in dem *) Geh. Arch. -Kegistrant der Grasen. Herren, Städte rc. im deutschen Reich v. d. I. 1537—40. **) Geh. Arch.-Rathsbuch (Rath und Abschiede) S. 125.