Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 6 (1857)
- Issue
- Heft 12
- Article
- Zur Geschichte der Synagogen-Gemeinde in Königsberg
- Date
- 1857-01-01
- Page
- Seite 443 (sequence 7)
- Language
- German
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Zur Geschichte der Synagogeu-Gemeinde in Königsberg. 443 auch in keine Stadt einreiten oder einfcchreu, sondern nur zu Fuße gehen *). In welchem Umfange ein Verkehr in der letztem!, demüthigenden Form, oder befreit von ihr mit der im Jahre 1255 begründeten Stadt Königsberg sich bildete und sortdauerte, darüber gibt es keine Urkunden. Erst drei Jahrhunderte später bieten sich uns sichere Angaben dar. Denn unter dem Herzog Albert, dem Gründer der Königsberger Hochschule, erhielten bald nach einander, im Jahre 1538 und 1541, zwei Israeliten einen dauernden und zwar wissenschaftlichen Wirkungskreis. Der Erste war ein Arzt, Isaak May, welchem auf den Wunsch einer Hausfrau zu Königsberg der Herzog die Praxis daselbst gestattete. Das herzogliche Schreiben an denselben, ä. ck. 23. October 1538, lautet: ״An Isaak May den Juden. ,,Uns hat des ehrsamen unsers Dieners und lieben getreuen Gallen Zacken Hausfrau unterthäniglich und mit bekümmertem Gemüthe anzeigen lassen, daß sie ans Schickung Gottes in beschwecliche, jährliche Schwachheit ihres Gesichts und sonsten gefallen und verhoffet nächst göttlicher Hüls durch Deine Geschicklichkeit, Rath, Mühe und Fleiß, wie Dil Dich gegen ihr tröstlich oernehmeu sollst haben lassen, zu genesen und beständige Gesundheit zu erlangen, uns darauf in aller Unterthänigkeit, Dir, allhieher zu kommen gnädiglich zu vergönnen, angelangt, und wiewohl wir Dir auf Dein Ansuchen dasselbige jüngst aus diesem Bedenken, daß wir niemand fremdes Glaubens denselben in unferm Fürstenthum anszubreiten und anderer damit zu verlippen, desgleichen Wucherei zu treiben in keinem Weg zu verstatten gesinnt, abgeschlagen, dieweil wir aber nun eines andern und deß berichtet seyn, daß Deine Meinung und Intention ist, kranken, schwachen Leuten um gebührliche, leidliche, unmögliche Belohnung mit Verleihung göttlicher Gnade und Deiner Kunst rechtschaffen und ohne einigen Betrug zu helfen, so magst Du im Namen des Herrn Dich allher — welches wir Dir hiermit gnädiglich zulassen — begeben und darfst Dich keiner Ueberlast, dafür wir Dich dann schützen und schirmen wollen, befahren, berührtes unsers lieben Getreuen Gallen Zacken Hausfrau neben anderen, *) H enneb erger, Erklärung d. Preuß. Landtafel, gedr. zu Königsberg 159S, S. 431, mit Berufung aus ei ne Handschrift von Grunau, T1-act. XII, cap. 13.