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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1857-01-01 · Heft 12 · p. Seite 439

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
6 (1857)
Issue
Heft 12
Article
Zur Geschichte der Synagogen-Gemeinde in Königsberg
Date
1857-01-01
Page
Seite 439 (sequence 3)
Language
German
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Zur Geschichte der Synagogen-Gemeinde in Königsberg. 439 so hat sie mit der Dauer des alten israelitischen Staates nicht aufgehört, sondern wo und so lange Israeliten existiren, um, sei es allein oder mit Nichtisraeliten gemeinschaftlich, jene Idee, jene einzig wahre Gottesanschauung und Moral zu üben, zu vertreten und aus ihren Fortschritt einzuwirken , — so lange gibt es eine israelitische Geschichte; denn es ist die Fortsetzung eines Geisteskampfes, in welchem Israel allein und ohne jede andere als göttliche Hülse anderthalb Jahrtausende aushiclt, und der historisch wichtig ist, denn seine Früchte üben den wesentlichsten Einfluß auf das Gedeihen und die Institutionen der Völker und im Besondern auch auf das Geschick der immer merkwürdigen Nachkommen jener alten Geisteskämpfer. Insofern hat die Geschichte Israels seit der Verbreitung der von ihm zuerst in die Welt ein geführten Gottesidee zwei Monrente. Das erste bilden die Phasen und Wendungen seiner eigenen religiösen Erhaltung, das zweite liegt in dem religiössittlichen Fortgange und Siege jener Idee (unter den Völkern), auf deren israelitischen Ursprung doch selbst auch die Bezeichnung ״christlich", d. h. messtanisch, lediglich wieder zurückführt. AbeuJsrael gewährt zugleich auch den geeigneten Maßstab im Bereiche dieses zweiten Momentes. Christus hat ausdrücklich die moralische Consequenz der Lehre von Einein Gott, das Gesetz der Liebe, und zwar in seinem mosaischen Original-Ausdrucke, an die Spitze aller seiner Lehren gestellt. Die Bethätigung dieses für Israeliten und Christen gleich bindenden Gesetzes besteht nicht in wiederholten Anpreisungen, oder auch mannigfaltigen, überschwenglichen Formnlirungen desselben, die im Munde geführt oder in Schriften zum Ausdrucke gebracht werden, sondern in thatsächlicher Ausführung unter allen Lebensverhältnissen: ״An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen." Nun haben zwar christliche Schriftsteller und Parlamentsredner die volle Anwendung des Gesetzes der Liebe auch auf Israeliten durch verschiedene Vorgaben beschränken wollen, als: die Juden seien Fremdlinge, Ungläubige, oder auch, sie hätten Christum gekreuzigt. Solche Reden aber, die der Widerlegung nicht werth sind, können insonderheit vor dem Gesetze der Liebe gar keinen Bestand haben, denn auch von Fremdlingen und Ungläubigen sagt Moses (3. Mos. 19, 33. 34.) ausdrücklich: ״Wenn ein Fremdling in eurem Lande sein wird, so drücket ihn nicht; gleich dem Einheimischen soll auch der Fremdling sein, der bei euch weilet, und sollst ihn 34*

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