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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1857-01-01 · Heft 11 · p. Seite 416

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
6 (1857)
Issue
Heft 11
Article
Briefe aus Süddeutschland
Date
1857-01-01
Page
Seite 416 (sequence 5)
Language
German
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IRI
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416 Briefe aus Süddeutschland. Antrag, daß die Gesellschaft, um ihrem gefaßten Beschlüsse sofort einen lebendigen Ausdruck zu geben, den Rabbiner Süskind zum Mitglicde wählen sollte, welcher Antrag auch mit Stimmeneinhelligkeit angenommen wurde. Da kam die Pariser Februarrevolution. Sie fand ihren ersten Widerhall in Wiesbaden. Eine improvifirte Versammlung trat am 2. März 1848 im Namen des Volkes mit ihren Desiderien oder Forderungen, wie man sich damals ausdrückte, auf. Die Frage über Emancipativn der Juden wurde in dieser Versammlung zwar angeregt, aber — theils, weil das Vorurtheil gegen die Juden die Stimmführer noch zu sehr beherrschte, theils wohl auch, weil man die gehörige Betheiligung der Juden an jener Versammlung vermißte — es wurde blos, im Hinblick namentlich aus die Deutschkathvliken, die verfassungsmäßige Religionsfreiheit verlangt, und somit der Juden ausdrücklich nicht gedacht. — In Folge der von dem Herzoge gewährten Forderungen wurde die damalige Landesdeputation sofort einberufen, um ein neues, auf breitester Grundlage basirtes Wahlgesetz für die Kammer der Abgeordneten gesetzlich festzustellen. Da trat die Zeit der Regsamkeit für die Juden ein. Rabbiner Süskind entwarf eine Bittschrift an die Landstände, worin dieselben ersucht wurden, die active und passive Wahlberechtigung der Israeliten auszusprechen. An der Spitze einer aus Mitgliedern der israelitischen Religionsgemeinde bestehenden Deputation übergab derselbe diese Bittschrift dem Herrn H., der an der Spitze der ganzen Bewegung stand und der factische Regierungschef war, mit dem Ersuchen, dieselbe bei den Landtagsabgeordneten zu vertreten. Es ist charakteristisch, aber aus denn Besagten erklärlich, daß H. sich Anfangs ganz und gar weigerte, die Sache jener Petition zu der seinigen zu machen, ״weil ja dadurch, wenn auch nur indirect, die Emancipativn der Juden ausgesprochen wäre" (!). Doch die Geburtswehen wurden überstandcu: nach einer lebhaften und an Bitterkeit grenzenden Discussion nahm H. die Petition an und erklärte sich, sie vertreten zu wollen. Zur Ehre des Herrn H. muß bemerkt werden, daß er fein Wort löste: die Landesdeputation sprach einstimmig die Wahlberechtigung der Inden aus. Von nun an ist in allen späteren neucreirten Gesetzen von Juden nur dann die Rede, wenn, wie z. B. bei dem Gemeindcgesetze, transitorische Bestimmungen wegen der frü- Heren Ansnahmssteliung in Betreff der Juden erforderlich waren. Die Gesetze reden überall nur von Staatsbürgern ohne Rücksicht auf ihr religiöses Bekenntniß.

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