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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1857-01-01 · Heft 11 · p. Seite 415

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
6 (1857)
Issue
Heft 11
Article
Briefe aus Süddeutschland
Date
1857-01-01
Page
Seite 415 (sequence 4)
Language
German
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Briefe aus Süddeutschland. 41S um jene Zeit eine literarische Gesellschaft, in welcher von den Mitgliedern der Reihe nach Vorträge gehalten und später besprochen wurden. In dieser Gesellschaft trat ein nassauischer Osficier in einem kräftigen Vortrage als ein derber, schlagfertiger Kämpfer für die Rechtssache der Juden auf, und einflußreiche Persönlichkeiten, die sich im Voraus schon als Gegner unserm Vorkämpfer avisirt hatten, schwiegen, als der Jünger des- Mars seine schweren, ehrlich und geradlaufenden Geschosse gegen die Bollwerke des Hasses und der Unduldsamkeit richtete׳, es wurde einstimmig ausgesprochen, daß die völlige staatliche Gleichstellung der Juden im Principe gerechtfertigt und daß daher der Erreichung dieses Zieles nachzustreben sei*). Zugleich stellte der erwähnte Osficier, aus eigenem Antriebe, den *} Die ״Didastalia" vom 31. Juli d. I. erzählt aus Weilburg: Als vor einigen Tagen die hiesige Garnison die Leiche eines alten Kameraden zur Ruhestätte begleitete, hielt der katholische Ortsgeistliche eine Grabrede, die einen Passus enthielt, der nicht blos sogleich bei den Zuhörern, sondern auch nachher durch die Stadt hin viel Sensation u1tb Entrüstung erregt hat. Nachdem nämlich der Redner den Entschlafenen, einen gut katholischen Christen, glücklich gepriesen, daß er nun bei Gott sei, fügte er bedauernd hinzu: ״in welcher schrecklichen Lage stch die Juden und die getauften und ungetausten Heiden aus dem Sterbebette befinden müßten, wenn sie sich vergegenwärtigten, daß ihnen der Himmel nicht beschieden sei." — Tags darauf hielt ein christlicher Hauptmann vor seiner Compagnie, die er gestern auf den Kirchhof geführt, auch eine Rede. Er rief einen in der Compagnie befindlichen Juden vor und ließ ihn das ״Handbuch für den Unterricht der Soldaten der herzoglich nassauischen Infanterie" herbeiholeu, aus dem er alsdann selbst den §. 16 vorlas: ״Der Soldat sott sich eines religiösen Lebenswandels befleißigen, er sott wohl bedenken, daß die Religion in schweren Tagen seine Stühe sein wird. Die Kirche, zu welcher er gehört, soll er besuchen. Soldaten verschiedener Conftssron sotten sich ihres Glaubens wegen nicht entzweien; Spöttereien über religiöse Gebräuche dürfen nie Vorkommen." Daraufsuhr er fort: ״Ich habe Euch versammelt und diesen §. des Gesetzes vorgelesen, weil gestern der Pfarrer auf dem Kirchhof gesagt, die Juden kämen nicht in den Himmel. Ich will Euch warnen, daß Keiner sich erlaubt, den Juden N. der Compagnie in irgend einer Weise wegen seiner Religion zu verspotten oder ihm zu sagen, er käme nicht in den Himmel. Wer sich das zu sagen untersteht, der erhält vier Tage scharfen Arrest, mag's auch der Pfarrer aus dem Kirchhof gesagt haben. Ihnen (zu dem Israeliten sich wendend) sage ich: Sie kommen iu den Himmel, wenn Sie ordentlich und brav bleiben; dem Schurken aber bleibt der Himmel verschlossen, welch Standes und Glaubens er auch fei.״׳ Die Rede des Kriegsmannes in der Kaserne soll bei den Soldaten mehr Glauben gesunden haben, als die des Mannes im Friedenskleide auf dem Acker des Friedens. Der Jude N. aber ist guten Muthes und meint, seine Religion sage dasselbe, wie die seines Herrn HaupLmanns.

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