Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 6 (1857)
- Issue
- Heft 11
- Article
- Briefe aus Süddeutschland
- Date
- 1857-01-01
- Page
- Seite 414 (sequence 3)
- Language
- German
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414 Briefe aus Süddeutsch land. der Betrieb der Gastwirthschaft war beschränkt und die Anzahl solcher Wirthe namentlich in den Badeorten, z. B. in Wiesbaden, aus eine bestinnnte Zahl festgesetzt. — Diesem mittelalterlichen Schntzwesen, welchem, was bemerkt werden muß, man zwar von höchster administrativer Stelle, besonders in dem vorletzten Jahrzehend, jede zulässige Milderung angcdcihen ließ, entsprach auch die bürgerliche Gesetzgebung. So galt beispielshalber das Aeugniß eines Juden für und gegen einen Juden trotz dem vom Reichskammergericht im Jahre 1555 (!) für die Juden ausgestellten und auch im Hcrzogthum cingeführten Verfluchungseid noch als ein verdächtiges (!). Dieses Gesetz, eins der schmachvollen Erfindungen des Fanatismus, ist noch immer auf dem Wege der Gesetzgebung nicht aufgehoben, aus der gerichtlichen Praxis jedoch verschwunden; das würdige Kind ging zu seinen würdigen Vätern heim, und nur die Blätter der Culturgeschichte bewahren seine Erinnerung: eine traurige Unsterblichkeit eines die Civilisation und das menschliche Recht beschimpfenden und schändenden Gesetzes. Die sociale, freilich durch die Gesetzgebung genährte, Spaltung blieb im Allgemeinen nach wie vor, und obgleich seit 1817 die israelitischen Kinder zum Besuch der Communalschuten verpflichtet sind, so hat doch die von mancher Seite energisch behauptete Ansicht, daß der Besuch der alle Confessionen umfassenden Communalschule am allerehcstcn di« confessionellen Vorurtheile zu bezwingen geeignet sei, im Nassauischen wenigstens rücksichtlich der Juden sich nicht bewährt. Auch fanden die in verschiedenen Ständeversammlungen Deutschlands Jahrzehnte hindurch geführte» Emaucipationskämpfe auch nicht einmal einen Widerhall in den Landständen des Herzogthums. Erst im Jahre 1847 trat der Abgeordnete Dresel von Geisenheim mit dem Anträge auf völlige Gleichstellung der Juden mit den Christen in der Ständeversammlung hervor; er hielt einen warmen, begeisterten Vortrag und fand einen trefflichen Secundanten an Heß von Dich, der in einer meisterhaften Rede mit unwiderstehlichcr Logik alle Einwände (und daß solche nicht fehlten, wird der Leser nach dem bisher Gesagten wohl vermuthen) niederschlug. Diese edlen Rechtskämpfer erreichten zwar nicht den vollen, gewünschten Erfolg, allein zum ersten Male wurden jene Rechtsgrundsätze in einer nassauischen Ständeversammlung mit aller Wärme und dialectischer Schärfe verkündet, und hinterließen denn auch namentlich in der gebildeten Masse des Volks einen mächtigen Eindruck. Die unmittelbare Folge zeigte sich in nachstehender Thatsache. Es bildete sich