Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 6 (1857)
- Issue
- Heft 11
- Article
- Briefe aus Süddeutschland
- Date
- 1857-01-01
- Page
- Seite 413 (sequence 2)
- Language
- German
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Briefe aus Süddeutschland. 413 baden, stand jedoch in keiner directen Beziehung zum übrigen Lande; noch später — 1843 — wurden ״zur Beaufsichtigung des israelitischen Cultus und des Religionsunterrichts" die obigen 4 Bezirke provisorisch gebildet und zu jenem Bchnfc für jeden Bezirk ״ein israelitischer Theologe" bestellt, und zwar für Wiesbaden Hochstädter, für Langen-Schwalbach der obengenannte Sam. Wormser, für Dich Sal. Wormser und für Weilburg Süskind. Erst ein Jahr später, 1844, wurde Süskind nach Wiesbaden, Hochstädter als Substitut des gedachten alten Rabbiners Sam. Wormser ״zur Vornahme der Schulprüfungen und Consirmationen" nach Schwalbach, und Treuensels nach Weilburg berufen. — Der Nestor Sam. Wormser ist jetzt pensionirt. Ein Rückblick auf die frühere politische Lage unserer Glaubensgenossen in Nassau ist wenig erfreulich. Bis zum Jahre 1848 stand in diesem Lande das Schntzjudenwesen in üppigster Blüth«; nur wer vermittelst eines Schutzbriefes in den landherrlichen Schutz aufgenommen war, durfte sich häuslich uiederlassen. Einen solchen Schutzbricf erhielt in der Regel nur ein (der älteste) Sohn des Schutzjuden; hatte dieser keinen Sohn, so hatte eine Tochter desselben Anspruch, in den Schutz ausgenommen zu werden. Indessen wurde diese echt mittelalterliche und zur Ehre deutscher Civilisation noch in Bayern blühende Humanitätsmcthodc in Nassau seit den zwanziger Jahren dadurch gemildert, daß auch nachgeborene Söhne, wenn sie ein Handwerk erlernt hatten, die Aufnahme in den landherrlichen Schutz erlangten. Stellte es sich heraus, daß der jüdische Handwerker von seiner Profession sich nicht genügend ernähren konnte, so wurde ihm gestattet, auch Handel zu treiben, eine Erscheinung, die in Nassau nicht selten ist, da daselbst große jüdische Gemeinden eigentlich gar nicht vorhanden sind und der Handwerker vorzugsweise aus christliche Kundschaft angewiesen ist. Man trifft daher jüdische Handwerker nur in den wenigen Städten und in den in der Nähe derselben liegenden Ortschaften; dahingegen sind die meisten jüdischen Landleutc zugleich Oekonomen, die ihre Felder mit Geschick bebauen. Was den Schutzbrief ferner anbelangt, so berechtigte dieser noch keineswegs zum Betriebe eines jeden beliebigen Geschäftes, vielmehr waren die Juden von einzelnen Gewerben je nach den in Len verschiedenen Landestheilen herrschenden Gesetzen ausgeschlossen, so namentlich von dem Betriebe des Specerei- und Victualicngeschüstes; nur in einigen Städtchen gab es jüdische Spccereikrämer, in Wiesbaden waren solche unter Juden noch niemals vorhanden. Auch