Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 6 (1857)
- Issue
- Heft 11
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Danzig
- Date
- 1857-01-01
- Page
- Seite 403 (sequence 3)
- Language
- German
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Zur Geschichte der Juden in Danzig. 403׳ eine der schönsten Alleen Deutschlands mit der Stadt verbunden, ein Lieblingsausflug des städtischen Publicums, mit prächtigen Villen, herrlichen Gärten und Anlagen geschmückt, war bis gegen das Ende des vorigen Jahrhunderts für Danzig — Ausleint». Der letzte Besitzer, bevor es preußisch wurde, war ein Graf von Weiher. Der Herr Graf ließ für gutes Geld auch einer Anzahl Juden seinen Schutz angcdeiheu. Sie bildeten eine Gemeinde, hatten eine schöne Synagoge, einen Friedhof, eine Beerdigungsgesellschast und sonstige unentbehrliche Religionsanstalten. Es haben sich zwar aus der gräflichen Zeit keine geschichtlichen Documente erhalten. Der Friedhof wurde 1813 von Len Russen, die darauf campirten, so verwüstet, daß kein Leichenstein darauf stehen blieb. Das erhaltene und sehr gut geführte Gemeinderechnungsbuch beginnt mit dem Jahre 5535 1775 *=־, also schon unter preußischer Herrschaft. Es nimmt Bezug auf den Bestand der Gemeinde מימים קדמונים (aus frühen Zeiten) und beruft sich aus ältere תקנות (Einrichtungen). Die Zahl der beitragenden Mitglieder belief sich auf 47. Sie zahlten Schutzgeld 912 Gulden, und zwar in Friedrichsd'or n 5 Thlr., Silbergeld 363 Gulden, Pfropfengeld 112 Gulden, Gehalt dem Altschottländer Rabbiner 100 Gulden, Miethe für das Bad 100 Gulden, Gehalt dem Schächter 50 Gulden, Armengeld 100 Gulden. Summa 1753 Gulden. Aufgebracht wurde diese Summe durch eine Fleischsteuer und sonderbarerweise auch durch eine Brodsteuer, indem von jedem Pfund Mehl, das verbacken wurde, 1 Groschen Danziger Steuer gezahlt werden mußte. Der Rendant mußte darauf achten, daß auch das Brod, das nicht im Gemeindeback- Hause bereitet wurde, gehörig versteuert werde. Ein wirkliches Gemeindemitglied (קיומים hy~) hieß ein Publikbedienter, Einer der noch nicht das volle Recht eines solchen genoß, ein Extraordinarius; die ersteren zahlten 48, die letzteren 24 Fl. Schutzgeld. Auch Schulden hatte die Gemeinde 609 Gulden. Ueberhaupt hatte sie schwere Bürden zu tragen. Fast alljährlich kamen Klagen über Rückstände zum Vorschein; dann wurden Aendernngen in der Verwaltung getroffen, die selten Verbesserungen waren. Langefuhr ist seit seinem Bestehen eine wirkliche Filialgemeinde des Altschottländischen Nabbinats gewesen, und schon R. Elchanan ward zu den Gemeindebeschlüssen hinzugezogen. — Doch fand die Verbindung der drei Gemeinden Altschottland, 31*