Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 6 (1857)
- Issue
- Heft 11
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Danzig
- Date
- 1857-01-01
- Page
- Seite 402 (sequence 2)
- Language
- German
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402 Zur Geschichte der Juden in Danzig. Die Sage berichtet, die Gemeinden Schottland nnd Weinberg seien gar keine freundlichen Nachbarn gewesen. Den Grund weiß Niemand anzugeben, auch liegen gerade keine Beweise von offenbarer Feindseligkeit vor. Nur das erzählt jeder Weinberger seinein Vater nach, der es von seinem Vater überliefert erhalten hat, daß als einst an einem Freitag Nachmittag ein Wolkenbrnch den Scholentofen der Weinberger Gemeinde hinweggeschwemmt hatte, die Schottländer dieser den nachbarlichen Freundschaftsdienst, einen Ofen zur Verfügung zu stellen, verweigerten. Es ist den Schottländern bisher nicht gelungen, ihre Großväter von diesem Vorwürfe zu reinigen. Dagegen können sie eine Reihe von Thatsachen anführen, welche beweisen, daß sie die Hand zur Versöhnung boten. Folgender bei Gelegenheit der Abbrechung der Weinberger Synagoge bei der ersten Belagerung Danzigs 1807 gefaßter Beschluß, legt hiervon Zeugniß ab. ״Am heutigen Tage ist beschlossen worden, daß die Mitglieder der Weinberger Gemeinde in unserer großen Synagoge zu Schottland sowohl in der Woche als am Sabbat und Festtagen, gemeinschaftlich mit den Mitgliedern unserer Gemeinde die nämlichen Rechte genießen wie unsere Gemeinde- Mitglieder, sowohl Mizwot zu kaufen, Zeugen zu stehen als auch Chijnbim bei Wöchnerinnen, Barmizwa und Jahrzeit zu sein, wofür die Mitglieder der Weinberger Gemeinde für jeden Chijnb Spende an die Armenkasse unserer Gemeinde einen Thaler Danziger geben müssen. Was die Stätten anbelangt, versteht sich, daß die Mitglieder der Weinberger Gemeinde nur solche besetzen können, die vom Vorstande der Schottländer Gemeinde für vacant erklärt werden nnd die Weinberger Mitglieder miethen können. Auch versteht sich, daß die Weinbcrgcr, sowohl beim Zeugenstehen dieselben Verordnungen in Ansehung der Aufzurnfenden sich gefallen lassen müssen wie unsere Gemeindcmitglieder, wie nicht weniger alle Verordnungen, so in unserer Synagoge von alten Zeiten her bei uns stattgefunden haben. Geschehen Dienstag den 17. Ellul 5669 (1809)." Konnte man die gute Nachbarschaft besser beweisen? Freilich hatte mau im Jahre 1809 schon Erfahrungen gemacht, welche deutsche Fürsten, europäische Könige und selbst jüdische ®mein־ den in Betreff ihrer Privilegien nachgiebiger stimmten. Noch eine Nachbargemeinde nimmt unsere Aufmerksamkeit in Anspruch. Die jetzige Vorstadt von Danzig, Langesuhr, durch