Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 6 (1857)
- Issue
- Heft 9
- Article
- Die Chronologie der gaonäischen Epoche vom Beginn des zweiten Jahrtausend der seleucidischen Aera (689 der übl. Zeitr.) bis Saadja
- Date
- 1857-01-01
- Page
- Seite 339 (sequence 4)
- Language
- German
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339 Wissenschaftliche Aufsätze. מטלטלי . Folglich muß das Rectorat R. Bebai's von Sura innerhalb der Jahre 1097—99 fallen. 5) Von dem Datum dieser Verordnung -is zum Rectorat des vielfach genannten Gaon National von Sura sind 82 Jahre verflossen. Dieses berichtet der Vers, des Jttur im Namen des Samuel Hanagid in einer sehr wichtigen Notiz (zum Worte כתובה edit. Yen. 1608 p. 77 d) (2 וכתב העיד בתשובה לסר ר׳ [שר] שלום ורב נטרוגאי דמן תמניין ותרחין שנין דשני ריש גלותא ותרתי מתיבתא ודייני בבל ורישי מתיבתא כולי ונהנו למיגבא בעלי חובות וכתובה וטוונוח שהן תנאי כתובה טמטלטלין וכתבי בכל אתרווחא דישראל כגון שפנק וריש גלוחא (.1 בגושפנקא דריש גלותא) ובארבע חומרי ררישוותא דבל דיינא דלא מגבי ממטלטלין ממלקינן ליה. Die 82 Jahre beziehen sich offenbar nicht auf Sar-Schalom, sondern ausNational. Folglich muß dieser Gaon von Sura noch fungirt haben entweder 1178 oder bis 1180 Sei. Hier ist aber der Punkt, wodurch die verworrene Chronologie der gaonäischen Epoche bis aus ein einziges Jahr genau corrigirt werden kann. 6) R. Natronalk kann nämlich nicht bis zum Jahre 1180 fungirt haben; denn er fungirte einige Zeit synchronistisch mit R. Paltoj von Pumbadita, deffen Rectorat genau angegeben ist 1153—1169. Das geht aus zwei Stellen der gaonäischen Gutachten Scha'are Zedek hervor (I. 1. Nr. 17 und III. 6. Nr. 15). Der Aluf Eleasar richtete eine Anfrage an Paltoj und R. N atron al zugleich über einen von einem freien Vater und einer Sklavin Geborenen, ob er als Sklave oder Freigelassener zu behandeln sei:?ומר ר' אלעור אלון דמן אספטיא (אפמיא?) שאיל הא שאילתא מקמי מר ר' פלטוי ומר רב נטרונאי גאונים ושוינהו כמשוחרר . Da nun National׳ höchstens acht Jahre fungirte (nach zwei Recensionen, nach RabL nur 5 Jahre), und er also bereits im Jahre 1169 Gaon gewesen sein muß, sv würde das Ende seines Rectorats 1177 fallen. Aus 5) wissen wir aber, daß er noch 1178 fungirte, sonst kommen keine 82 Jahre heraus seit der Verordnung de supellectilibus haereditatis. So müssen wir annehmen, daß das Ende von Paltoj's und der Anfang von Natronai's Gaonat sich entweder im Jahre 1169 oder dem darauf folgenden berührten. Jedenfalls haben wir einen festen Punkt 2) Diese höchst interessante Notiz kommt noch einmal im Jttur vor (Abschnitt X. pi 20 a), aber in höchst corrumpirter Gestalt und kann nach der oben citirten emendirt werden: (?)ובמטלטל* נמי איכא מרבוזתא כגון מד ר׳ נחשון ומר רב נטחנאי דאתשיל מקמיהו ושדא (?) דמן תכו נין ותרתין שנין דשני ריש גלותא ותרי מתיבתא ודייני דבב ל וריש גלוחא (.1 דמתיבתא) בלא (?) למיגבא בעלי חובות ממטלטלין. 26*