Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 6 (1857)
- Issue
- Heft 9
- Article
- Die Chronologie der gaonäischen Epoche vom Beginn des zweiten Jahrtausend der seleucidischen Aera (689 der übl. Zeitr.) bis Saadja
- Date
- 1857-01-01
- Page
- Seite 338 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 84% known words query
- IRI
…/2829132-2829206-2829216-2855338--03780-2855373- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
338 Wissenschaftliche Aufsätze. ältesten Kopie von Samuel Hanagid gearbeitet und die Zahlen zuweilen nicht durch verwechselbare Buchstaben, sondern durch ausdrückliche Zahlwörter hinstellt. Haben wir auf diese Weise an Rabed's Darstellung eine dritte, oder vielmehr die erste Recenston von Scherira's chronologischem Sendschreiben (bezeichnet durch Rabd), so müssen wir uns nach andern Hülssmitteln umsehcn, um zur Gewißheit zu gelangen. Diese Hülfsmittel, deren Richtigkeit in die Augen springt, sind folgende. 1) Die Summe der ersten Reihe, vom Rectorat des suranischen Gaon Mar Lhanina'i im Jahre 1000 861. bis zum Gaon Bebai, muß 10V Jahre betragen. Denn Scherira bemerkt das unzweideutig am Anfang und Ende: ובאילן שני כולהוך גאונים דהוו במתא מחסיא ער שנח אלפא לא נהירנא להון שפיר על הסדר — אבל מן שנת -אלפא קים לנא בהון ובאילן מאה שנה דפרישנא גאונים ואילן חמת מאה שני. 2) Die Summe der zweiten Reihe, von Hilai b. Mari bis Saadia muß 129 Jahre betragen; denn nachdem Scherira das elfte Jahrhundert der pumbaditanischen Gaonim angegeben hat, bemerkt er im Anfänge: ובאילן מאה שנין עמדו במהמיה גאונים, und setzt die Reihenfolge fort bis Saadia 1239 861. Die Summen beider Reihen müssen demnach 239 Jahre betragen. 3) R. Jehudcu' Gaon von Sura fungirte synchronistisch mit seinem Bruder Dudak in Pumbadita. Scherira: ר׳ יהודאי גאון ואחיו (ר׳ דודאי) היו גאונים בתרתין מתיבתא בפרק אחד. Da nun der letztere von 1072—75 fungirte, so müssen die R. Jehudai vorangehenden Jahresposten so ausfallcn, Laß dessen 3'/?jähriges Rectorat, mit einigen Jahren mindestens, innerhalb dieser Jahre läge. 4) Dasselbe Verhältniß ist auch zwischen dem am Ende der ersten suranischen Geonim-Reihe lebenden R. Bebai und dem pum- Laditanischen Gaon Mar Huna Halewi, der 1097 — 99 fungirte. Beide, Bebai und Huna, fungirten synchronistisch und führten die wichtige Verordnung ein, daß auch Mobilien für Schuldforderungen an Erblasser angreifbar seien; Scherira: וביומיה דמר ד הונא מד (רב) הל וי בר מד יצחק בשנת א׳ צ״ז חקינו לטיגבי בעל חוב וכתובה מן יחמי ממטלטלי. — מר רב ביבי הלוי י' שנים והוא היה עם מר רב ר' מנשה גאוני פוטבריתא כשתקנו לכתובה מן l) הונא מר הלוי ומר 1) Da dieser R. Manasse erst nach Mar Huna fungirte, so kann er nicht diesem Beschlüsse als Resch-Metibtä, sondern als ein untergeordneter Würdenträger der Hochschule beigewohnt haben, etwa als Ab-bet-din, welche in der Regel zum Nachfolger im Gaonat promovtrten.