Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 6 (1857)
- Issue
- Heft 9
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Danzig
- Date
- 1857-01-01
- Page
- Seite 330 (sequence 10)
- Language
- German
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330 Zur Geschichte der Juden in Danzig. wohnen. In Danzig selbst haben wohl seit ihrer letzten Vertreibung im 1.1723 sich Juden den Aufenthalt wieder möglich zu machen gewußt; aber sie waren hier nicht blos ohne Recht, sondern auch ohne Schutz. Einem solchen abenteuerlichen Leben, bei dem man jeder Gewalt, jeder Willkür und jeder Beschimpfung ausgesetzt war, mochten nur Wenige sich unterwerfen. Von einer Gemeindebildung konnte unter diesen Umständen gar keine Rede sein, auch hat sich keine Spur davon erhalten. Es scheinen viele Fleischer darunter gewesen zu sein; denn in deni Altschottländischen Gemeindebuche kommen seit 1764 wiederholt Verordnungen in Betreff des Fleisches vor, das ״ מאנשי המקוםaus der Stadt" dorthin zum' Verkauf gebracht wird. Erst am Ende des Jahr- Hunderts scheinen sie sich in einer Straße, in der Breitgaffe, cvncentrirt zu haben, wie aus einem Beschluß der Beerdigungsgesellschast von 1792 חו׳הט' פסח zu vermuthen ist. Dieser lautet: ״Es wird beschlossen in Betreff der Danziger, die in der Breitgaß wohnen, wenn ein ganz Armer von ihnen mit Tod abgeht, müssen die Stadtleute zum wenigsten 1 Duc. für die Grabstätte zahlen. Die Beerdigungskosten gehn der Beerdigungsgesellschaft gar nichts an. Auch soll Niemand zur Fürsprache angenommen werden, außer einem Städter, der auch Mitglied der Gesellschaft ist. Derselbe muß mit herauskommen, oder sein Gutachten schriftlich abgeben." So viel ist gewiß, daß das Grundstück, in welchem sich die Synagoge der gegenwärtigen Danziger Gemeinde befindet, erst 1793 angekauft ist, nachdem Danzig preußisch geworden war. Gesicherter als in der Rechtstadt ist der Aufenthalt einer kleinen Anzahl von Juden in dem zur Stadt gehörigen Mattenbuden. Hier hatte der Rath zu Danzig einigen Garköchen ein perpetuirliches Geleit bewilligt, um den jüdischen Kaufleuteu aus Polen den Aufenthalt zu erleichtern.' Zwei Urkunden haben sich hierüber erhalten. Die erste ist.eine Eingabe an den Rath vom Jahre 1779, worin die Erlaubniß nachgesucht wird, einen eigenen Schächter zu halten, da es zu schwierig sei, bei jedem Stück Geflügel den Schächter aus Schottland kommen zu lassen. Das andere ist ein Geleitsbrief der Wette cl. cl. 19. September 1780 für den Schächter Hirsch Israel aus Kreszow an Stelle des verzogenen Gabriel Leibel. Mau sieht hieraus, daß auch hier kaum die schwachen Ansänge zu einer Gemeiudebildung sich zeigen. Erst unter der Herr-