Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 6 (1857)
- Issue
- Heft 9
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Danzig
- Date
- 1857-01-01
- Page
- Seite 331 (sequence 11)
- Language
- German
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Brief« aus Oesterreich. 331 schuft Preußens bilden sich zu Danzig und Mattenbudeu wirkliche Gemeinden; aber zuerst noch mit Beschränkungen, welche die preußische Regierung aus Rücksichten gegen die von Danzig geltend gemachten Privilegien zuläßt. Daher erklärt es sich, wenn es in der ״Instruction für die Repräsentanten der jüdischen Gemeinden zu Danzig nnd Mattenbuden d. d. Berlin den 21. März 1799" heißt: ״Auch die auf Lebenszeit tolerirtcn Juden, mit Ausnahme der Garköche, dürfen nicht heirathen." Es ist sonst nicht bekannt, daß Preußen je eine so harte Maßregel angewandt hätte. Briefe aus Oesterreich. VH. Aus Böhme n. ״Es geht ein finsterer Geist durch dieses Haus!" Man könnte wohl kaum anders die jetzigen Verhältnisse bezüglich der Juden, insbesondere in Böhmen bezeichnen. Ein italienisches Blatt, das den katholischen Interessen gewidmet ist, rief bei der cause eelebre, als der Bischof zu Bergamo ein daselbst erscheinendes Blatt, welches von Seite der politischen Behörden nie eine Mahnung, vielweniger eine Verwarnung erhalten, verboten hat, aus: ״Das Concordat ist eine Wahrheit geworden!" Und allerdings ist es so. In keinem Krönlande jedoch erhebt sich eine derartige Agitation gegen die Juden, wie eben in Böhmen. Voran ging der Herr Bürgermeister in S a a tz und befahl, daß die Juden sammt und sonders den Ort verlassen, hierauf folgte Tachau und machte kurzen Proceß, indem es sich anschicktc, den legalen Grundbesitz der Juden zu confiseiren und ihnen denselben ganz einfach zu nehmen. - Nun kommt Scebusch an die Reihe! es ist dies eine Besitzung des Erzbischofs. Der Pfarrer dieses Ortes verlangt von seinen Pfarrkindern, daß sic nicht beim Inden Dienste annehmen, und die untergeordnete politische Behörde unterstützt denselben und bringt ein altes Gesetz in Erinnerung, welches nie de facto sich erhalten konnte, daß Juden nicht berechtigt sind, christliche Dienstboten zu halten. Ich glaube, wer diese drei Thatsuchen liest, wird sich wohl erstaunt fragen, ob wir in dem gepriesenen 19. Jahrhunderte leben. Eine vergilbte Chronik ans dem Mittelalter hätte wahrlich nichts Anderes zu erzählen, bis vielleicht