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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1857-01-01 · Heft 9 · p. Seite 327

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
6 (1857)
Issue
Heft 9
Article
Zur Geschichte der Juden in Danzig
Date
1857-01-01
Page
Seite 327 (sequence 7)
Language
German
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Zur Geschichte der Jude»! in Danzig. ,327 der Hostieuerstechnng und der Brunneuvergiftungen mußten oft gebüßt werden, glücklicherweise nur mit Geld. Auch nach Außen hin erstreckte sich die Wohlthätigkeit der Gemeinde. Alljährlich wurde ein Beitrag aus der Gemeindekasse als ni-i'vs-rih 0י0,-ק (Unterstützung für Studirende) nach Lissa und Posen geschickt. Es läßt sich annehmen, daß auch noch ans Privatmitteln für diesen Zweig der Wohlthätigkeit Manches geschah. Daß das jetzige Geschlecht daran ein Beispiel nehmen möchte! •— Es fehlte ferner nicht au Unterstützung der Armen im heiligen Laude, die durch משולחים (Bevollmächtigte) erhoben wurden, ferner au Unterstützung für Synagogenbanteu, Abgebrannte und andere Verunglückte in auswärtigen Gemeinden. Kurz das Altschottiand der alten Zeit läßt uns in jeder Beziehung die vom wahren Geiste der jüdischen Religion beseelte Gemeinde erkennen. Aber sie war sich dessen auch bewußt und hat Manches auf ihre Würde gehalten, wie aus folgendem. Beschluß hervorgeht. ״Heute den 27. Kislew 5537 (1777) ist vom Gemeinde- Vorstände mit Hinzuziehung der übrigen Notabeln (שאר יחידי סגולה) einstimmig beschlossen worden: ״In Betracht, daß unsere Gemeinde schon so oft von Durchreisenden, ist hiutergangcn worden, indem Knaben, die in unserer großen Synagoge beschnitten wurden, wirklich Namenlose und Findelkinder (שתוקי ואסופי) waren, so haben von Rechtswegen (למען חיושו־) die Gemeindevorsteher festgesetzt-, daß von heute an und weiter nur Kinder von wirklichen Mitgliedern unserer Geineinde in unserer großen Synagoge sollen beschnitten werden." Es mag uns heute nicht so ganz als Recht (יושר) erscheinen, bei einem so wichtigen religiösen Acte, als der Einführung eines Kindes in den Bund der Väter, so kleinlich ans einen Ehrenpunkt zu halten; doch da es als Mittel der Kirchenzucht zur Bestrafung der Unstttlichkeit angewendet wird, so mag es gegen Fremde gerechtfertigt angesehen werden. Nicht so leicht ist ein Entschuldigungsgrund dafür zu finden, daß dieser Beschluß auch aus eine ganz unbescholtene Nachbargemeinde ausgedehnt wird. Es heißt nämlich weiter: ״Da auch zufolge Rescript seiner königlichen Majestät H die 4).Nach der ersten Theilung Polens 1773 waren alle die bischöflichen (Mschottland), klösterlichen (Stolzenberg und Weinberg) und gräflichen (Langefuhr) Besitzungen in der Umgebung Danzigs Preußisch geworden.

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