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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1857-01-01 · Heft 9 · p. Seite 326

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
6 (1857)
Issue
Heft 9
Article
Zur Geschichte der Juden in Danzig
Date
1857-01-01
Page
Seite 326 (sequence 6)
Language
German
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326 Zur Geschichte der Juden in Danzig. und Sanftmuth, wie sie selten bei seinen Zeitgenossen und später angetroffen wird. — Es waren einigemal Streitigkeiten darüber entstanden, wem das Recht gebühre, einem durchreisenden דרשן (Prediger) oder חזן (Vorbctec) die Erlaubnis) zu predigen oder vorzubeten zu ertheilen; desgleichen über חיובים (Berechtigte zum Aufrufen zur Th oral)) und zum Vorbeten an Selichoth- und hohen Feiertagen. Da machte er keinesweges seine ihm znkommende Autorität geltend, sondern ließ die Sache durch ein Schiedsgericht von Rabbinats-Assessoren aus Posen und Lissa, die während des Dominiks in Danzig waren, entscheiden. Diese Charakteristik erklärt es denn auch genugsam, daß das Andenken dieses Rabbiners in so hoher Achtung und Verehrung von seiner Gemeinde bewahrt wird, wie sonst nicht leicht ein Beispiel vorkommt! Mit Stolz sagt setzt noch der Altschottländer: ״Der סדרי טהרה war unser Rabbiner." Gelehrsamkeit trug seinen Rus nach Außen, Liebe umschwebte ihn im Schoße der Gemeinde. Auch von uns werde sein Andenken gesegnet! VI. Die Armenpflege der Mtschottländischen Gemeinde verdient noch einer besonder« Erwähnung. Die ohnehin schon so schwer belastete Gemeinde entledigte sich damals dieser schönen Pflicht auf die rühmlichste Weise. In der Gemeinde selbst schienen wenig oder gar keine Arme zu sein, dagegen brachte es die Lage mit sich, daß sie von fremden Armer! stark in Arrspruch genommen wurde. Durchreisende דרשנים ,רבנים und חזנים erhielten, auch wenn sie nicht zugelassen wurden ihr Talent öffentlich zu zeigen, stets aus Empfehlung des Rabbiners ein ansehnliches Geschenk aus der Gemeindekasse. Eine bedenkende Summe, oft mehrere hundert Gulden wurde alljährlich auf פריון שרויים (Auslösen der Gefangener!) verwendet. An der Grenze mehrerer Gebiete gelegeri, konnte es nicht fehlen, daß das Geleit des einen Herrn im Gebiete des andern nicht respectirt wurde, der arme Wanderer wurde dann als.Contrebande fcstgenommen, und wenn er sich nicht selber auslösen konnte, so wurde eine Gemeinde, ans deren jüdisches Herz zu rechnen war, unr ein Lösegeld in Anspruch genommen. In Altschottland war hierzu alljährlich eine Summe von 100 Fl. dem Rabbinen zur Verfügung gestellt, aber in den meisten Jahren reichte sie nicht aus, mußte oft verdoppelt, zuweilen verdreifacht werden. Auch בלבולים (Anklagen), wahrscheinlich aus der Kategorie

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