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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1857-01-01 · Heft 9 · p. Seite 323

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
6 (1857)
Issue
Heft 9
Article
Zur Geschichte der Juden in Danzig
Date
1857-01-01
Page
Seite 323 (sequence 3)
Language
German
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Zur Geschichte der Juden in Danzig. 323 von Mitgliedern, das er namentlich einreichte, nachwies. Auch noch eine Anzahl in blanco wurden ihm zugestellt, die er an Fremde verkaufte lind sie auf ihren Namen schrieb, die dann mit 12—15 Fl. für jeden Schein bezahlt wurden. So viel von der Stellung der Gemeinde nach Außen. Sehen wir ilils nach dem illnern Gemeindelebeu um, so nöthigt uns dies die gröste Hochachtung ab. Bei solcher Unsicherheit des Daseins und so schweren Lasten hat die kleine Gemeinde doch Alles, was das religiöse Bedürfniß, die Würde und das Ansehen eines Religionsverbandes erheischt, so gut und so vollständig, wie es nur die gröste Gemeinde in Israel aufzuweisen hat. Die Gemeinde hatte ihre Synagoge. Schon im Jahre 1724 wird, wie erwähnt wurde, die בדג ג׳ הגדולה (große Synagoge) von der בהכג׳ העליונה (obere Synagoge) unterschieden. In der letzteren hielt die Beerdigungsgesellschaft einen Frühgottesdienst. Diese Gesellschaft, so alt wie die Gemeinde selbst, lag mit dem grösten Fleiße der Krankenpflege, der Behandlung der Sterbenden und der Verstorbenen ob. Ihre Einkünfte verwendete sie znr Unterhaltung, eines Krankenhauses, an welchem, wie es scheint, vor 1777 kein Arzt angestellt war. In den Rechnungen ist nur von einem Bader die Rede, der sich des Wermuthkrautes sehr häufig als Medicament bedient haben muß; denn dieser Titel fehlt fast in keiner Rechnung. Studirte Aerzte waren wohl zu Anfang des 18. Jahrhunderts in der hiesigen Gegend noch etwas Seltenes. 1777 wird ein Contract mit dem Arzte מהו׳ פייבש ב׳ מהו׳ משולם aus Prag abgeschlossen. Er erhält ein Jahrgehalt von 20 Ducaten, wozu die Gemeinde 12•12, die Gesellschaft llj2 Ducaten zu zahlen hat. Dafür hat er das Krankenhaus und die Annen der Gemeinde mit ärztlichem Beistand zu versorgen. Von den übrigen Gemeindemitgliedern wird ihm für den ersten Besuch 2 Fl., für jeden folgenden 3 Achtehalber (5 Sgr. preuß.), für jeden Nachtbesuch gleichfalls 2 Fl. bewilligt.. Interessant ist die Bedingung, die er in diesem Con- Iracte stellt. Weil es ihm nämlich nicht möglich sei, den Gottesdienst stets zur festgesetzten Stunde zu besuchen, so soll es ihm verstattet sein, ein מנץ in seinem eignen Hause zu versammeln, was auch unter dem Vorbehalte genehmigt wird, daß keine Gemeindemitglieder dazu verwendet werden sollen, um die Einkünfte der Gemeinde nicht zu beeinträchtigen. — Am Kranken Hause sind zwei Wärter und zwei Wärterinnen angestellt. Die Gesellschaft 25*

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