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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1857-01-01 · Heft 8 · p. Seite 296

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
6 (1857)
Issue
Heft 8
Article
Die Niederlande und das holländische Leben
Date
1857-01-01
Page
Seite 296 (sequence 12)
Language
German
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296 Die Niederlande und das holländische Leben. der jüdischen Nation als Holland. In dem Augenblicke, wo noch ganz Europa unter dem Reiche einer militärischen Organisation lebte, stützte sich die kleine Republik der Vereinigten Staaten, die Wiege des Handels und der nützlichen Künste, aus das Princip, das die mittlere Klaffe zwei Jahrhunderte später in Frankreich einsührte: den Bürgern Einfluß aus die Staatsangelegenheiten zu gestatten. Der Handel lebt von Freiheit; die Vereinigten Staaten hatten diesem Grundsatz gemäß eine Gesetzgebung, welche Jedermann seine Rechte und das Eigenthum seiner Arbeit verbürgte. Die geographische Lage war wunderbar; das Meer öffnet sich von allen Seiten und über dem Meer die Aussicht auf große Haudelsunteruehmungen. Flotten, bestimmt, die innere Geschästsbewegung zu beschützen und den Verkehr Hollands mit der ganzen Welt zu erweitern, bedeckten die Städte mit einem Walde von Masten. Alles bis auf das Land, wo wie durch ein Wunder die Waffer sich gehemmt sehen, ries den Juden die vorzüglichsten Züge ihrer Geschichte zurück; hier konnten sie gleichsam zum zweiten Mal das Meer trockenen Fußes durchgehen. Es ist daher nicht zu verwundern, daß auf einem den Sitten, den Ueberlieferungen und den Eigenthümlichkeiten ihres Stammes so entsprechenden Schauplatze die Israeliten wieder eine ehrenhafte und blühende Stellung erlangten! In der Mitte des 17. Jahrhunderts machten die Vereinigten Staaten den zwischen der Republik, Spanien und Portugal ausgebrochenen Differenzen über einige, holländischen Inden gehörende Schiffsladungen — die beiden Höfe wollten den Juden die Eigenschaft als niederländische Bürger nicht zuerkennen —, kurz ein Ende. Die Staaten der niederländischen Union erklärten,. ״daß sie jeden auf dem Gebiete der Republik heimischen Juden als niederländischen Bürger betrachteten, und daß seine Rechte zu Lande und zu Wasser kräftig würden beschützt werden, so man es noch wagte, sie zu verletzen." Wilhelm der Dritte wählte in demselben Jahrhundert einen Israeliten zum diplomatischen Geschäftsträger in Spanien, den Marquis von Bal- Monte, eine wie es scheint um so höhere Auszeichnung, als die Israeliten zwar Gewissensfreiheit und die freie Ausübung ihrer Religion in Holland genossen, auch ihr Handel beschützt wurde, aber dennoch durch Ordonnanzen von jedem öffentlichen Amte ausgeschlossen waren. Man muß nämlich den Schutz, den die Vereinigten Staaten den Juden angedeihen ließen,, nicht zu hoch

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