Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 6 (1857)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Briefe aus Süddeutschland
- Date
- 1857-01-01
- Page
- Seite 261 (sequence 6)
- Language
- German
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Briefe aus Süddeutschland. 261 dem israelitischen Gemeindevorstand aus Ersuchen zugekommener Mittheilung auf 736 Individuen, welche Zahl jedoch seit diesem Jahre sich wenigstens verdreifacht hat, da seit 1848 die Freizügigkeit gestattet wurde. Es dürften demnach gegenwärtig in Frankfurt a. M. 6 bis 7000 Israeliten wohnen. Führen wir nun die zahlreichen Wohlthätigkeitsanstalten an. Zuerst die der'Gemeinde und alsdann die hervorragendsten Privatanstalten, wobei wir die wesentlichsten Statutsbestimmungen beifügen wollen. 1) Das Hospital der israelitischen Gemeinde. Es wird lediglich aus der Gemeiudekasse unterhalten; gegen Erlegung der Verpflegungskosten von 1 Fl. 12 Kr wöchentlich wird das Dienstpersonal der Gemeindemitglieder, und gegen jene Kostenerlegung von 32 Kr. täglich wird der nicht eingebürgerte, wie überhaupt jeder fremde Israelit aufgenommen. 2) Die israelitische Männer-Kranken-Kasse. Jedes eingebürgelte und zur Gemeinde contribuirende Mitglied kann in Erkrankungsfällen entweder in das Krankenhaus der Anstalt ausgenommen werden, oder auf deren Kosten in eigner Behausung sich verpflegen lassen. In letzterem Falle erhält der Patient (so er es beansprucht) . außer der ärztlichen oder chirurgischen Behandlung, den Medikamenten, Wein n.s.w. noch eine wöchentliche Geldunterstützung im Betrage von 6 bis 12 Fl. 3) Israelitische Franen-Kranken-Kasse. — Die Bestimmungen sind dieselben wie die der vorhergenannten Anstalt; nur sei hier bemerkt, daß die Krankenhäuser beider Anstalten Geschenke der Rothschild'scheu Familie sind. 4) Versorgungs-Anstalt der israelitischen Gemeinde. — In dieselbe werden alte, arbeitsunfähige Gemeindemitglieder ausgenommen, und eine nähere Bestimmung läßt unter 10 Gemeindegliedern auch 2 fremde, dem Dienststande angehörende Personen ausnehmen. 5) Verein zur Beförderung der Handwerke unter den israelitischen Glaubensgenossen. — Die Wirksamkeit dieses Vereins erstreckt sich auf 4 Meilen (8 Stunden) im Umkreise. 6) Israelitischer Frauenverein zur Erziehung unbemittelter Waisen weiblichen Geschlechts. — Sowohl solche Waisen aus Frankfurt als auch aus der Umgegend werden auf Kosten dieses Vereins erzogen und gebildet. 7) Verein zur Ausstattung hiesiger israelit. Bürgertöchter. — Jedes beitragende Mitglied erhält eine Nummer und hat den darauf fallenden Gewinnst einer israel. Bürgertochter zuzuweisen. 8) Israelitischer Verein zur Unterstützung armer Wöchnerinnen