Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 6 (1857)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Danzig
- Date
- 1857-01-01
- Page
- Seite 243 (sequence 3)
- Language
- German
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Zur Geschichte der Juden in Danzig. 243 Juden gesteuert und ihre Synagogen und Schulen nicht ferner geduldet werden mögen",! Einbringen d. D. O. a. d. Rath v. 5. März 1717, , ״Wir bitten die Abschaffung der Juden und derselben Synagogen unsrem vielfältigen Einbringen gemäß auf's eifrigste und förderlichste zu bewerkstelligen, und auch durch dieses Mittel den Herrn Bischof zu besänftigen, als von welchem bekannt ist, wie empfindlich Er sei, daß denen von seinem Grund und Boden weggewiesenen Juden die Freiheit gegönnt werde, nicht allein in der Stadt und derselben Jurisdiction einen freiern Aufenthalt zu haben, sondern auch ohngehindert Synagogen und Schulen zu halten." Einbringen vom 19. März 1717. ״Weil aus allen Umständen nicht ohne Grund bemerkt wird, daß das harte Verfahren Ihrer Hochw. des Cujavischeu Herrn Bischofs gegen diese Stadt größtentheils auch daher rühre', daß die von seinem Grund und Boden weggemiesenen Juden in dieser Stadt fittiolliotion aufgeNoinmen, auch noch bis dieser Stunde in stillem und geruhigem Gebrauche sowohl ihres Hauswesens und Handels, als auch der verbohtenen Synagogen gelassen und in solcher fast bürgerlicher Freiheit gleichsam autorifirt worden, ßämmtlicher 99er aber nicht anders vermüthen können, als daß solcher unbefugter Aufenthalt der Juden und ihrer Synagogen E- Hochw. Rath unbekannt sei und nur von den geldbegierigen Bedienten״) verborgen werden müssen, als war der gesambte 99er veranlaßt, in dem Bischöflichen n6«otio ihre Gedanken so lange zu verschieben bis E. Hochw. R. vermöge der nach Gehalt des Appeudicis vom 19. December 1712 zu Wegschaffung der Inden zwar gegebenen, bis dato aber noch nicht in's Werk gerichteten Hoffnung, itt dieser Sache ein ernstlich Einsehu wird gehabt und durch einen Schluß festgesetzt haben wird,'daß diese Lästerer und Spötter unsres leidenden Erlösers nebst deren Synagogen aus der Stadt und deren Gebiet sollen weggeschafft, und ihnen außer der Dominikszeiff doch ohne Prolongirung des Geleits kein Aufenthalt gegönnt und also die löbliche Kansmannschaft, als welcher durch diese Beschädiger und betrügliche Mäkler das Bröd vor dem Munde weggerissen wird, in ihren allgemeinen Klagen erhört werden. Um L) Di. Beamten. ׳ 19*