Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 6 (1857)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Danzig
- Date
- 1857-01-01
- Page
- Seite 242 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2829132-2829206-2829214-2855210--03653-2855233- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
242 Zur Geschichte der Juden in Danzig. diese Erscheinung auch durch den Umstand zu werden, daß sich Leichensteine vom Jahre 1710 und 12, daun aber erst wieder vom Jahre 1730 auf dem Friedhofe vorfinden. Dieser lag nämlich auf dem Gebiete des Bischofs. Sollte in einem Zeiträume von 18 Jahren Niemand einen Leichenstein erhalten haben? — Es scheint also, als ob zwischen dem Bischof und der Stadt ein Streit in umgekehrtem Sinne obgewaltet habe, so daß setzt jeder von beiden die Inden haben wollte, statt daß er sie früher nicht haben wollte. So läßt es sich erklären, daß der Bischof eine Urkunde ausstelltedie sich heute noch mit seiner eigenen Schrift und Unterschrift in polnischer Sprache erhalten hat. Sie lautet d. d. Thorn 20. Januar 1604 in der Uebersetzung wie folgt: ״Wir thun hiermit dem Consistoriuln von Danzig zu wissen, als Grundherr von Schottland, daß die ungläubigen Juden, die zu Hoppenbruch und Schottland ansässig sind, einzig und allein zu unserer Gerichtsbarkeit gehören." Sieht das nicht ganz so aus, als ob man sie ihm hätte streitig machen wollen?*) — Die Vermuthung, daß der Rath zu Danzig die Juden herbeiziehen wollte, geht auch noch aus folgendem Umstande hervor. Vom Jahre 1707 an bis zum Jahre 1748 findet sich mit wenigen Ausnahmen alljährlich eine Beschwerde der dritten Ordnung au den Rath wegen des Ueberhandnehmens der Juden. Die dritte Ordnung oder der Rath der Neunundneunziger bildete die Vertretung der Bürgerschaft, Bürgermeister und Rath gegenüber. Dieser Rath der 99, aus den Zünften und Krämern gewählt, beurtheilte die Sache vom Standpunkte des niedrigsten Brodneides aus, und vermeinte jedes Stückchen Brod, das ein Jude in Danzig verzehrte, ihm vom Munde weggestvhlen. Bald sprechen seine Beschwerden dies deutlich aus, bald verbirgt er es unter einem geheuchelten Religionseifer. Von seinen zahllosen Lamentationen mögen folgende hier Platz finden. Einbringen der löblichen Dritten Ordnung an den Rath v. 18. Mai 1716. ״Wir bitten ferner, daß der in der Stadt und derselben Jurisdiction immer mehr und mehr zunehmenden Verkehrung der!)Eine andere Urkunde in lateinischer Sprache vom 10. März 1706, gez. Michael Janowsky, Starost von Stolzenberg, bestätigt das von den früheren Bischöfen den Juden gegebene Privilegium, ihre Todten auf dem Stolzenberg zu begraben.