Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 6 (1857)
- Issue
- Heft 6
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1857-01-01
- Page
- Seite 233 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Recensionen und Anzeigen. 233 serenzpunkte der Saddue. in Bezug auf rituelle Uebungen und Jurisdiction. Beiläufig sei nur bemerkt, daß wenn der Vers. S. 95 nach Ansüßrung der Differenz beim Räucherwerk am Versöhnungstage fortfährt: ״In diesen und andern Punkten nahmen die Saddue. stets den trockenen Buchstaben des Gesetzes in Anspruch", er außer Acht gelaffen, daß gerade bei diesem Gesetze, so wie bei der Differenz in Betreff des עד ווטם die Peruschim den Buchstaben für sich haben, nämlich Levit. -6,13 לפני ה׳, mtb®eittec. 19, 19;כאשר זמם. Unbegreiflich aber ist uns wiederum, wie der Vers, aus Horajoth 4L schließen will, daß die Saddue. manche Traditionen anerkannt hätten. Im Gegenth eil wird dort gelehrt, daß wenn das Gericht aus Versehen gegen ein Gebot entschieden, welches von den Saddueäern' anerkannt wird, mit Bestimmtheit angenommen werden muß, daß dasselbe in der Thorah deutlich enthalten, also זיל קרי בי רב sei und das - Versehen nicht als solches angesehen wird, sondern als sträfliche Unwissenheit einem טזיר gleich kommt, folglich der Gerichtshof kein Opfer טר 1זע^ם רבר bringen soll. Eben so gilt von 'וקן מטר (Synh. 88) der Satz, daß als solcher nur der Opponent gegen soferische Bestimmungen (ר' טומטום), nicht aber der angesehen und bestraft wird, der rein bibl. Gesetze bestreitet (z. B. das Gebot von den Tefillin im Allgemeinen), weil erstens ihm;ohnehin..keine Folge gegeben werden darf, und zweitens es Deut. 17, 10 heißt PNv wie sie (die Richter) dich lehren: aber nicht, wo . dich schon die Thora belehrt, was auch aus V. 8 das. hervorgeht. Es ist ein Jrrthum, wenn der Herr Vers. in. Bezug auf die Stelle in Horajoth von factiöser Opposition spricht, so wie, daß er die Stelle in Synhedrin, wo von Tefillin die Rede, mit Zedukim in Zusammenhang bringt, indem dort Zedukim gar nicht er- Wähnt werden. Die Deduction also (S. 517), daß dieser Grundsatz ברבר ■שהצדוקים טורים factischcn Verurtheilungen von factiösen Synhedrialmitgliedern seine Entstehung verdanke, ist eben so grundlos, wie die Behauptung, daß die Sadd. manche Traditionen angenommen haben müssen; vielmehr ist eben aus Hör. das Gegentheil eher erwiesen; indem man was die Sadducäer annehmen als erprobt biblisch ansieht. Ausfallend ist, daß der Verfasser das Gebot von Tefillin als Tradition erwähnt, was doch als ausdrücklich biblisch in Synhedrin angeführt wird. Wenn auch die Worte des Gebotes noch eine andere Deutung zulassen, so kann man doch annehmen, daß sie damals allgemein die rabbinifche Auffassung fanden. Uebrigens ist, wie schon gesagt, in Synhedrin 88 von Zedukim. nicht die Rede, sondern werden Tefillin einfach als biblisch angenommen. .