Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 6 (1857)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Danzig
- Date
- 1857-01-01
- Page
- Seite 212 (sequence 8)
- Language
- German
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212 Zur Geschichte der Juden in Danzig. worin jedem Bürger bei Strafe verboten wird, in dem Umkreis einer Meile von der Stadt etwas zu kaufen, noch Handwerkszeug bet Fremden zu bestellen, ״da sonst die städtischen Handwerker und Kaufleute bei den vielen Scharwerken, Schossen und Wachen zu Grunde gehen müßten, während die Schotten in der Stadt ihre Kinder betteln schickten, und-, sich also erbärmlich ansheckten und viele Andere neben sich verdürben." Im Jahre 1516 erhebt der Rath laute Beschwerde beim cujavischcn Bischof, daß er zum Verderben derStadt alle Umhexläufer bei sich ansnehme. Im Jahre 1526, als die deutschen Hülsstrnppen des Hochmeisters gegen die Stadt heranrückten, wurden sämmtliche Vorstädte von den Danzigern niedergebrannt. Nachdem die Feinde abgezogen waren, bot der Rath dem Bischof eine große Summe Geldes, daß er sie nicht wieder aufbauen lasse. Aber dieser war, da er seine Rechnung besser bei ihrem Wiederaufbau fand, hierzu nicht zu bewegen. Ein angenehmer Aufenthalt waren diese Vorstädte allerdings nicht, denn bei jeder Annäherung eines Feindes wurden sie der Zerstörung geweiht, was im 16. Jahrhundert dreimal der Fall war. Es ist daher leicht׳ zu denken, daß ein geregeltes Gemeindeleben sich nicht entwickeln konnte. Doch scheinen die Juden von Hoppenbruch und Schottland, die freilich so dicht zusammenlagen, daß die Gränzen beider Eommunen gar nicht mehr angegeben werden können, sich vereinigt und eine gemeinschaftliche Synagoge und einen Begräbnißplatz erworben zu haben; denn in den ältesten Urkunden, die sich auf Synagoge, Beerdigungsgesellschaft (ר1'׳ק) und Begräbnißplatz beziehen, werden Juden von Hoppenbruch und von Schottland zusammen genannt. Dagegen blieben die Juden, welche sich in dem, nur durch einen Fahrweg von diesen Eommunen getrennten Weinberg und Stolzenberg anstedeltcn, aus Gründen, die heute nicht mehr zu ermitteln sind, von dieser Gemeinde ausgeschlossen und bildeten später die Gemeinde Weinberg. Aber auch in der Stadt selbst hielten sich Juden, theils durch Protection einzelner Kaufleute die ihrer nicht entbehren konnten, theils durch Einschleichung dauernd auf, und sie müssen auch ein Gemeindewesen gebildet haben; denn ein Decret des Raths vom 2-1605 verbietet den Juden in der Stadt jedes Zusammenkommen zu religiösen Gebräuchen, Lehrvorträgen und Gebeten, sowie auch das Ausstellen von Laubhütten. Im I.;! 1616^werden,sämmtliche Juden aus der Stadt-, verjagt׳ und jhnenThiew nur. zur Dominikszeit ein sechstägiger Aufenthalt gegen