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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1857-01-01 · Heft 6 · p. Seite 211

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
6 (1857)
Issue
Heft 6
Article
Zur Geschichte der Juden in Danzig
Date
1857-01-01
Page
Seite 211 (sequence 7)
Language
German
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IRI
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Zur Geschichte der Juden in Danzig. 211 Jude, Chaim von Posen, ein Königliches Mandat vorgezeigt, wonach ihm der Handel gestattet wäre, wird namentlich den Städten Thorn, Elbing und Danzig ernstlich besohlen, denselben zum Handel zuznlassen. Die Marienburger Woiwoden sagten: Was könnte es "schaden, daß man die Juden nicht leiden solt, ste brächten köstliche wahren hier ins Land, und sonderlich dieser Jude, der etliche Zimmer Zobeln hätte." Schluß: ״Und ist verblieben diesen Juden frey lassen zu handeln gegen Dantzigk." Die Danziger gingen in ihrer Strenge gegen die Zulassung der Juden immer weiter, besonders seitdem das Verhältniß zu dem König von Polen durch dessen immer erneuete und erhöhte Geldforderungen stets gespannter wurde. Sie wollten die Juden nicht einmal mehr zu den Märkten in die Stadt lassen, was doch selbst in dem so harten Königl. Resolut von 1552 denselben gestattet war. Dieses geht aus folgendem Actenstücke hervor:!-״Supplication (ohne-Datum, aber sicherlich aus dem 16. Jahrhund.) des Jochim und Jsaac Manres, beide Juden von . Posen und Abgesandte der jüdischen Nation." Es heißt darin: ״Wir haben uns sehr zu beklagen, daß wir während des Donimik (Danziger Messe) in Schottland liegen müssen, ohne in die Stadt kommen zu dörffen. Wir bitten um Erlaubniß, nur des Vormittags in die Stadt zu kommen. Wir wollen durchaus keinen Handel treiben und den Bürgern nicht lästig werden; wir wollen nur Antwort ausbitten aus unsere vorjährige Supplication, betreffend die Restitution der Juden, daß sie nämlich zu Dominik und- Martini in diese Stadt.kommen und mit den Bürgern zu handeln dörsten." Begleitet ist diese Supplication von vier Bittschriften polirischer Grasen und Beamten aus Posen, welche sich zu Gunsten der Juden bei Bürgermeister und Rath verwenden und sich auf die den Juden zustehenden Rechte berufen. Es ist aber aus den Acten nicht ersichtlich, ob die Verwendung einen günstigen Erfolg gehabt. Wir können jedoch, obschon sonstige Belege fehlen, aus diesem Actenstücke schließen, daß um diese Zeit in Schottland Juden ansässig waren, da fremde Juden sich dort aufhielten, wenn sie nicht in die Stadt kommen dursten. Gegen die Vorstädte Schottland und Hoppenbruch waren die Städter auf's Höchste erbittert, ihr Handel und blühendes Gewerbe war ihnen stets ein Dorn im Auge. Es werden selbst die gehässigsten Repressalien nicht verschmäht. Im Jahre 1508 erläßt der Rath ein Decret,

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