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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1857-01-01 · Heft 3 · p. Seite 94

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
6 (1857)
Issue
Heft 3
Article
Briefe aus Süddeutschland
Date
1857-01-01
Page
Seite 94 (sequence 4)
Language
German
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94 Briefe aus Süddeutschland. Es ist in der That die Abnahme jüdischen Wissens und speciell der hebr. Kenntniß schreckenerregend, und was würden die Heroen jüdischer Wissenschaft, die einst in Mainz, Worms u. s. w. gelebt, zu dem jetzigen nz/n nrn (!) sagen? Es ist indessen jener bedauernswerthe abnorme Zustand in einem doppelten Umstande zu suchen: erstens eröffnen sowohl die unsichere Stellung, wie auch die geringe Besoldung der Lehrer nur höchst mittelmäßigen, aber im höchsten Grade wanderlustigen Subjekten die wenig beneidenswerte Perspective der undankbaren Lehrercarriere, und es gibt nicht wenig Gemeinden, deren Lehrer nicht einmal die erforderliche Religionsprüsung gemacht haben; andrerseits ist der Mangel an tüchtigen Lehrern höchst fühlbar, so daß viele mit ziemlich gutem Gehalte ausgeschriebene Stellen schon seit lange unbesetzt bleiben. —- Das einzige Mittel zur AbhüLfe dieses Mißstandes ist die definitive Anstellung der Lehrer, worin aber, so weit mir bekannt, nur die Gemeinde Schornsheim eine rühmliche Ausnahme machte. Ihr Lehrer ist derart angestellt, daß er der Gemeinde, nicht diese ihm kündigen darf, und letztere hat wahrlich bis jetzt keine Ursache, die freiwillig aufgegebene Prärogative zu. bereuen. — - Die Prüfung der Religionsschulen liegt freilich den Rabdinen ob, doch nicht ex officio, und so findet solche einmal in zwei oder drei Jahren statt, nachdem der Nabbiner von der betreffenden Gemeinde hierzu aufgesvrdert wird; es müßte denn fein*, daß der gewissenhafte Rabbiner diese Aufforderung an sich selbst stellt, dem glücklichen Zufall es überlassend,. ob er hierbei auch peeuniär schadlos gehalten sei. Nur die Elementarschulen werden gleich den christlichen regelmäßig von der Schulbehörde vifitirt, wozu aber der Rabbiner nicht zugezogen2) und wobei das Hebräische nicht als obligat erklärt wird. Müssen wir aber den grösten Thei! der Schuld Betreffs jener mißlichen Zustände der falschverstandenen Oekonomie der Gemeinden zuschreiben, so tragen doch einen großen Theil derselben die Rabbiner selbst. So sei beispielshalber der Fall erwähnt, daß der Prediger N. einmal osficiell den Auftrag erhielt, nebst dem Rabbiner M. die Prüfung in einer Religionsschule aus dem Lande abzunehmen. Die Prüfung fiel vollkommen befriedigend aus, was auch der im Schullocal versammelten Gemeinde, aus deren Requisition die Prüfung stattfand, mitgetheilt wurde. Wie überrascht war jedoch N., als der betreffende Lehrer ihm das von dem Kreisrath demselben zugesertigte tadelnde Prnfungsprotocoll vorlegte! Es stellte sich heraus, daß der Rabbiner, vermöge seiner eigenthümlichen pädagogischen und didaktischen %). Den Inhalt des betreffenden Nescriptes theilen wir weiter unten mit.

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