Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 6 (1857)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Briefe aus Süddeutschland
- Date
- 1857-01-01
- Page
- Seite 93 (sequence 3)
- Language
- German
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Briefe ans Süddeutschland 93 zustchenden Behörde genehmigte Synagogen-Ordnung, die de» localen Bedürfnissen adäquat ist; die Landgemeinden eines Kreises haben eine solche gemeinschaftlich. Die Ueberwachung derselben liegt dein Gemeindevorstande ob und hat dieser das Recht, die Contraventionsfälle zur Kenntniß der Staatsbehörde zu bringen, resp. deren Bestrafung zu veranlassen. — Die Nabbinen haben zur Aufgabe: Die Verwaltung des Lehramts, Unterstützung der Gemeinden in religiösen Angelegenheilen, Aufsicht über den Gottesdienst, über den Unterricht in den isracl. Religionsschulen, die Confirmation der Jugend, die Copulationcn und Ehescheidungen, die Prüfung der Schächter, die Entscheidung von Gewissensfragen. Allein schon hier müssen wir voll Bedauerns eine der düstersten Schattenseiten hervorheben: es ist der Religionsunterricht der Jugend. Noch vor zehn Jahren gab es z. B. in der gemcindereichen Provinz Qberhcssen über zehn jüdische Elementarschulen, gegenwärtig find deren daselbst nur noch fünf, und auch diese dürsten, wie mir ein Freund von dort schreibt, nach und nach ganz eingehen. Denn die Regierung nimmt weder von diesen und noch weniger von den spater zu erwäynenden Religionsschulcn die geringste Notiz, wodurch die Lehrer einzig und allein der Gunst und der Mißgunst der Gemeinden überlassen sind, was, wie überall, von den verderblichsten Folgen sich erweist. In Rheinhcssen sind mir nur zwei Elementarschulen in! Rabbinate Alzei, zwei im Rabbinate Mainz, eine im Rabbinate Worms bekannt, ebenso eine in der Provinz Starkenburg, und zwar zu Bürgel, einer aus etwa fünfzig Familien bestehenden Gemeinde im Rabbinate Offenbach, während das große Rabbinat Darmstadt hierin für mich, ich gestehe es, eine terra mcognita ist. Doch werden wir über Letzteres auch manchcs, wenn auch unangenehme Wörtchen zu sagen haben. Was die sogenannten Religionsschulcn betrifft, so dürsten sie vielleicht nirgends so sehr im Argen liegen, wie hier zu Lande. In vielen Gemeinden — selbst Stadtgemcinden, wobei ״nomina sunt odiosa“ nicht vergessen werde — sind nicht einmal solche Schulen vorhanden. Die Jugend empfängt da, wo Gymnasien oder Realschulen vorhanden sind, auf diesen Anstalten den systematischen Religionsunterricht, während dort und namentlich in den Landgemeinden der hebräische Unterricht von sogenannten Privatlehrern ertheilt wird. Allein beide Arten des in so spärlichen Dosen zugemesscnen Unterrichts dürften Wohl schwerlich den Talmudisten vorgeschwebt haben, wenn sie als dereinstigc Frage unvcr- ■ sanglich die Phrase: קבעת עיתים לתור־ bezeichneten; die heut zu Tage gemaßrcgeltc קביעת ־עיתים ist leider derart, daß man im gewissen Sinne mit dem Psalmisten sagen möchte: ,!חפה תורת-עת לע^ות לה'.