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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1857-01-01 · Heft 2 · p. Seite 58

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
6 (1857)
Issue
Heft 2
Article
Briefe aus Süddeutschland
Date
1857-01-01
Page
Seite 58 (sequence 3)
Language
German
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58 Briefe aus Süddeutschland. Richtung seines geistlichen Mitgliedes. Der sel. Epstein, wie sein würdiger Nachfolger waren und sind der excentrischen Reform abhold, dahingegen günstig der durch das richtig verstandene Bewußtsein der Zeit unabweislich gewordenen Fortbildung und Veredelung des Gottesdienstes. Schon L8?4 sind manche Mißbräuche, wie z. B. das Mizwoth-Versteigern, das Malkoth-Schlagen, das Hamanconcert, die unmelodische Hoschanoth - Entblätterung u. a. m. vom Oberrathe verboten, während andrerseits kleine Verbesserungen, wie das deutsche Gebet für den Landesfürsten, eingesührt worden. Ueberhaupt befolgte Epstein den weisen Grundsatz, dem kundgegebenen Streben der Gemeinden nach Eultusverbesserung kein Hinderniß in den Weg zu legen, und überwachte nur mit Vorsicht und Mäßigung den Entwickelungsgang, den Fortschritt begünstigend, das Ausschreiten behindernd. —! In manchen Fällen ertheilte zwar der Oberrath keine ausdrückliche Genehnugung, duldete aber stillschweigend die in manchen Gemeinden vorgenommenen Reformen; so hatte schon vor Jahren Rabb. Millstätter (früher in Bühl, jetzt in Gailingen) mehrere Piutim und das Kol-Nidre-Gebet, und ebenso Schott (früher in Randegg, jetzt in Bühl) die letztere Gebetformel abgeschafft, was vom Oberrath genehmigt wurde, während die schon 1847 von Präger (in Bruchsal, jetzt in Mannheim) unternommene Abschaffung der Piutim und die für Sabbat und insbesondere für den Gottesdienst am 6. Ab eingesührten Reformen vom Oberrathe weder verboten noch genehmigt wu/den. Erst mit der Einführung der neuen Liturgie in der Mannheimer Synagoge seit dem Jahre 1835 nimmt die Reformbestrebung in Baden eine größere und regere Entfaltung, und bildet somit den Ausgangspunkt einer neuen Epoche für die Cultusentwickelung jenes Landes. Es mag daher ein kurzer Rückblick auf die Entstehung der Mannheimer Liturgie nicht überflüssig erscheinen. Im September 1854 wurde Präger als SLadtxabbiner nach Mannheim berufen, welche Stelle er am 8. Juni 1855 antrat. Gleichzeitig wurde der Bau der prachtvollen Synagoge unternommen, der bei einem Kostenbetrag von nahe an 100,000 Fl. glücklich vollendet wurde. In diesem, herrlichen, fast überschwänglich aus geschmückten Gotteshause sollte ein entsprechender Gottesdienst hergestelll werden, wobei als die beiden Hauptmomente die Einführung der Orgel und die Abänderung der bisher üblichen Liturgie bezeichnet wurden. Gegen Beides erhob sich innerhalb der Gemeinde eine Opposition von 21 Mitgliedern, was die Berufung der Religionseonfereuz nothwendig machte. Betreffs der Einführung der Orgel erhob sich in der Konferenz die größtmöglichste Meinungsverschiedenheit: Fürst erklärte die Orgel für zulässig, die am

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