Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 6 (1857)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Simon der Gerechte und seine Zeit
- Date
- 1857-01-01
- Page
- Seite 49 (sequence 5)
- Language
- German
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und seine Zeit. 49 Held, obwohl von der griechischen (Zivilisation nur oberflächlich berührt, war kein Barbar, kein Sancherib oder Nebukadnezar, blos ausgewiesen hat, einer von Jojada's Söhnen war. Der Ursprung von Josephus' Mßverständniß ist leicht zu entdecken. Er erfuhr etwas von einer feindlichen Bewegung der Samaritaner gegen die Juden zu Alexander's Zeit (wovon weiter), und da Sanballat ein Hauptgegner war, so versetzt er diesen, seinen Schwiegersohn Manasse, den Bau des Garizim-Tempels und den mißverstandenen Jaddua, kurz Personen und Begebenheiten, die in Nehemia's Zeit gehören, anachronistisch in Alexanders Zeit. Also Jaddua, d. h. Jojada (den Josephus eigentlich meint), kann nicht Alexander's Zeitgenosse gewesen sein. Aber auch der wahre Jaddua, Jojada's Enkel, war es nicht. Denn dieser wird in dem vom Vers, der Chronik nachgetragenen Register (Neh. 12, 1—26) erwähnt. Lebte Jaddua und also der Vers, dieses Stückes zu Alexander's Zeit, so würde der letztere schwerlich die große Bewegung unter Alexander, wovon Judäa berührt war, nicht mit Stillschweigen übergangen haben. Ich glaube, daß dieser Grund gewichtig genug ist, Jaddua's und Alexander's Zeitgenossenschaft zu erschüttern.— Eine andere Betrachtung wird uns aber darauf führen, daß nur Simon der Gerechte Alexander's Zeitgenosse war. Der Steuerpächter Joseph ben Tobia war bekanntlich der Enkel dieses Simon von Seiten seiner Tochter (Josephus Alterth. XII, 4, 2). Dieser übernahm die Steuerpacht für Judäa und Cölesyrien noch zur Zeit Euergetes I. und hatte sie 22 Jahre inne (das. 4, 6; 10). Diese 22 Jahre fallen in die Zeit, als Judäa noch unbestritten zu Egypten gehörte, und Judäa von Kriegsplagen verschont war; denn Josephus berichtet, dieser Joseph habe vermöge seiner Reichthümer das jüdische Volk aus Armuth in Wohlhabenheit versetzt (das. 4, 10). Die 22 Jahre fallen demnach noch vor den Angriffen Antiochus des Großen auf diese egypiischen Lehnsländer, d. h. vor 218. Die Pacht- Übernahme geschah mithin c. 240 —242. Damals stand dieser Joseph, der Enkel Simons des Gerechten, schon im Mannesalter, da ihn Josephus etwa 15 Jahre nach der Pachtübernahme als Greis schildert (das. 4, 7) (<x־ut6s fxev [3IcoaiQTcofI utco xoct£(x;sto), und er bei der Pachtübernahme bereits Vater von sieben Söhnen war (das. 4, 6). Man darf sich nicht davon irre machen lassen, daß Josephus ihn ״Jüngling" nennt (yitc, m tt)v Y]Xu«av} (4, 2); das liegt an Josephus' Nachlässigkeit. Ein Vater von sieben Söhnen und vielleicht noch von so und so viel Töchtern ist kein Jüngling mehr. (Josephus nennt auch Herodes einen Jüngling, als derselbe 25 Jahre alt war, Eleäsar ben Anania einen Jüngling, obwohl derselbe Tempelhauptmann war und den Aufstand gegen die Römer leitete, endlich Simon von Skythopolis einen Jüngling, obwohl derselbe Frau und Kinder hatte und ein Haudegen war.)' Kommen wir von dieser Digression auf den Hauptgegenstand zurück. Joseph, der Steuerpächter, stand also bei der Pachtübernahme um-240 bereits im reisen Mannesalter; sein Geburtsjahr würde mithin, wenn wir ihm zu dieser Zeit auch nur 40'Jahre geben, ungefähr in's Jahr 280 fallen. Nun war dieser Simons 1. Enkel, dessen Tochter wird demnach minbestens im Jahre 300 zur Welt gekommen sein. Folglich lebte Simon der Gerechte in Alexander's Zeit. — Versuchen wir noch einen andern Cal-