Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 5 (1856)
- Issue
- Heft 11
- Article
- Briefe aus Österreich
- Date
- 1856-01-01
- Page
- Seite 409 (sequence 3)
- Language
- German
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Briefe aus Oesterreich. 409 des jüdischen LandcScassafonds für die allgemeinen. Syuagogcnzwccte der gedachte!! Berathnng unterzogen werden wird. Brünn, den 31. Mai 1*50. Der ■Statthalter Lazanzkn m/j». Ich übcrgcbc die Geschichte jenes Kampfes, der sieb wegen der in Nicolsburg entworfenen Syuagogalvcrsassung entspann, und verschweige die Vorwürfe, die man den! Vorsitzenden dieses (voimtö’tf machte. Ich bemerle nur, das! diese Synagogalvcrsassnng den Grundsatz ans sprach: Um rer ferneren Zerstückelung und Zersplitterung vorznbcngcn. sollen die in Mahren bestehenden 52 (Gemeinden nicht vermehrt werden, und daber.!oenn Mitglieder einer <^e»neinde in eine andere jüdische Ge!neil!!de übersiedeln, wo sic uicbt iueorporirt sind, oder sie ziehen in einen Ort MabrenS, wo bisher leine jüdische Gemeinde bestel't, so sollen sie nach wie vor verpflichtet sein, zu ihrer nrsvrnngllchen Muttergemeinde die Stenern zum Eultns zu zahlen. Wahrend jedoch diese Verhandlungen dauerten, und bevor der Antrag jnin Beschlüsse erhoben wurde, hat der Gemcindcrath zu Brüun n'.ehrere jüdische Familien, die je t Jahren daselbst wohnten, in den Gcmeindcverband ausgenommen. Nach allgemeinem Gebrauche wurden diese Familien als vollkommen zur Brunner Gemeinde iueorporirt angesehen, und daher der Eu!tusst.׳ncru, die sic zur früberu Muttergemeinde zahlen muhten, enthoben. Nachdem aber spater der Grundsatz von den Behörden adoptirt wurde, das; die mährisch-jüdischen Gemeinden nach wie vor blos aus 52 zu bestehen haben, muhten die judiscbcn Familien, die nachher in den Brunner Gemeindeverband ausgenommen wurden, die Eultnssteucrn zur frilbern Muttergemeinde weiter zahlen'!. Diese sind daher doppelt belastet. Eine weitere Konsequenz jenes Beschlusses war, daß, als die Brunner Israeliten darum petirten, sich als Eultusgcmeindc bilden zu dürfen, denselben nur gestattet wurde, den Namen ״israelitischer E.ultusverem" zu führen, damit du׳ Zahl 52 nicht überschritten werde. Daß es sich da nicht blos um den Namen bandelt, ob EnltnSverein oder (!ultusgemeinde, ist klar, und ich führe in dieser Beziehung 1) (Gelegentlich sei bemerkt, -aß von den sechs Kreisstädten, die Mähren zablt, nur Brünn allein Juden incvrporirr har. Die Fahl der jüdischen Familien beläuft sich au׳ sechzig. Seit dem Erscheinen jenes provisorischen Gesetzes in Betreff der Grundbesitzfälngkeit der Juden bat auch Brünn keinen Juden mehr aufgenommen: das Gesetz erlangt also eine fürchterliche Dragweite. Blos die Residenzstadt Wien macht eine Ausnahme, hier werden noch heute Juden incorporin.