Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1856-01-01 · Heft 10 · p. Seite 392

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
5 (1856)
Issue
Heft 10
Article
Das Buch der Jubiläen
Date
1856-01-01
Page
Seite 392 (sequence 13)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
87% known words query
IRI
…/2829132-2829192-2829203-2854700--03169-2854737
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Wissens ch aftli ck c A u ff ätze. 3Ü2 von SajKn; damit ist da§ ganze Iabr vollständig . . . Und du boftohl den Kindern Israel, daß sie die Iabre Balten nach dieser Zabl, 3 0 4 Tage" (2. 240) H). Maeben wir «cd» auf zwei Momente aufmerksan!, die in diesem Buche auf ^eontopol. (vinfüt!?;reisen. h's wird an niedreren Stellen 2י a! § bei den Opfern eru'alutt. ״Noab na ln», als er ans dem Kasten tder Arche") ging, einen Trier und einen. Widder und ein Schaf, Zjegenböeke und Salz" <2,244); und Adradam empfiehlt dem Isaak an 1.3, 18): ״Auf deine Fruchtopfer sollst du Salz legen".׳ Diese Sorgfalt für das Dardriugen des Salzes bei den Opfern zeigt auch die Sept., die Levit. 24, 7 xat aXa zu setzt, und dieser Zusatz scheint ans einem zu Leontopolis üblichen liturgischen Owbrauch gegründet tvergl. H) Sabbate ist bi er in der Bedeutung ״Wochen" zu nebinen, wie die' Misdma bäufig bar: rivz 2, .*א׳ בעבי־ u. s.!0. —;ju peontopolis rechnete man also nicht!׳ach Senneninonaten, sondern nach Wochen, oder besser nach Monaten von vier Wochen: das Iabr batte!3 Monate, der IX Monat war als Sebalttnonat betrachtet, und so näberte man sieb einigermaßen Palästina, wo ebenfalls iit manchen Iabren ein Monat eingeschaltet wurde, das Iabr also 13 Monate hielt. Nur bierdureb wird folgende Stelle B. d. I. 2, 213. >'46 verständlich: ״Und die Aeumonde des ersten, vierten, siebenten und zebnlen 2,'ionats sind die htedächtnißiage und Festtage in den vier Iabrcszcitcn. Sie sind geschrieben und festgesezu zum jäbrlichen Zeugnis! . . . Und sie wurden ausgenommen auf die bimmliseben Tafeln: zwölf Sabbate (Wochen) l׳at jedes derselben, von einen! bis zun! andern gebet ibr (Gedächtnis!, vom ersten bis zu!n zweiten, von! zweiten bis zum dritten, vom dritten bis zum vierten. Und alle Tage, die verordnet sind, sind 5»2 Sabbate von Tagen." Aber wenn jede Iabreszeit oder Bieneljabr 12 Sabbate bar. so gibt die (ttesammtzalst ',א. und nicht ."2׳ Sabbate! Aach unserer 'Auffassung ergibt sich folgender Sinn. Die vier Vierteljabre und obne den Schaltinonat gerechnet, jedes zu zwölf Sabbaten (nach einer geschichtlichen Beziebuug, die ibnen das. zu Aoab gegeben wird, der sie nach den Pb äsen seiner Erlebnisse bei Kt׳ Sundflutb seflsejztc, vgl. das., vgl. auch weiter ö. 3U7>: ״llnd alle rage, die verordnet sind", dieses und ist wie ״aber" zu nehmen. Die vier Aierteljabre machen zwar 4׳^ Sabbate; ״aber alle Tage, die verordnet sind", d. i. die Tage des Iabres in ihrer (Nesainmtzabl, ״sind 7,2 Sabbate von Tagen." hierdurch ist auch der binzugefügte Nachsatz: ״damit ist das ganze Iabr vollständig", vräeis: mir den 52 Sabbaten, nämlich nicht mit den 4 Bierteljabren zu 12 Eabbaten. — Bemerken wir, daß dieses ״zwölf Sabbate" schwerlich an einen Abschreibefebler für!3 Sabbate denken läßt; das darauffolgende 52״ Sabbate" hätte auf den Fehler aufmerksam machen müssen. 'Wenn es also S. 2\3 beißt: ״das Wasser blieb flehen aus der Oberfläche der (zrde fünf Monate. 150 Tage", also der Monat zu 30 Tagen genommen und nicht zu vier Wochen, so ist dieses ״fünf Monate" als spätere Intervolirung zu benachten-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.