Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 5 (1856)
- Issue
- Heft 10
- Article
- Das Buch der Jubiläen
- Date
- 1856-01-01
- Page
- Seite 389 (sequence 10)
- Language
- German
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Wisscu|cbaftlichc AuffaIje. 389 Betrachten wir nun jene Ok׳fe|jc, gesell deren Uebertretlmg heftig geeifert wird. Tiefe find: der € abbat; Besch ne idun g; das Verbot des Blntgenrlsses; das Verbot, seine Tochter einem Heiden zu geben; Ansscbweisnng. — Tie Sträfe für Uebertretnng ist in einem ungemeinen, in der Schrift nicht gekannten 0)rade verschärft, und das hn׳bot in der weitesten Ausdehnung genommen. So beim Blntgennst. ״Und der Mensel׳, der das Blut eines wilden Tbieres und des Viehes und der Böge! ist, so lange die h'rde siebet, der soll ansgerottet werden, er und sein Same, von der hrde" (2, 2-115). 'Abraham befiehlt dem Isaak (3, 19): ״Hüte dich sebr, mein Sohn, mit dem Blute hüte dich sebr. V e r g r a b e es in die irr de." Levit. 17, 13 bat dieses nur für Tbiere und Bögel, und in anderer Weise. — Ueber Ansscbweisnng bat das B. d. I. (3, 17): ״Und lvenn irgend ein Weib oder ein Mädchen unter euch bnrt, so tun*brennet sie mit 3euer." — lieber Verschwägerung mit einem Heiden (3, 37): ״Und wenn ein Mann in Israel seine Tochter oder Schwester einem Manne vom Samen der Heiden geben will oder gegeben bat, soll er des Todes sterben und man soll ihn mit Steinen steinigen, denn er hat eine Sünde und Schande in Israel begangen. Und das Weib soll man mit Jener verbrennen, weil sie den Namen ibres Vaters vernnreinigt hat"9. -— lieber Beschneldnng (,3,9): ״Hub jeder (^eborne, dessen hZliedeS Ileisch bis zum achten Tage nicht beschnitten ist, der gehört nicht zu den äUnderll der Stiftung, sondern zu den Mintern des Verderbens, und er bat nun kein Zeichen an sich, das er des Herrn sei; sondern zu verderben und zu vernichten und ansznrotten ist er, weil er den Bund des Herrn unseres Lottes gebrochen KU1 2״). — Das Sabbatgesch erstreckt sich im B. d. I. aus die mindesten Verrichtungen und allenthalben ist Todesstrafe verhängt. ״Jedermann, der diesen Tag entweihet, derlei seinem Weibe schläft, imfr bei bavem fbvicljt, baji er eine Reise machen wolle oder von allerlei älanf und Verkauf, und der Wasser schöpft u. s. w., der soll sterben" (3, 70). Wenden wir uns zu dem ersten Punkt: Der Vers, des B. d. I. lmtte einen noch bestehenden Opserdienst und Tempel in! Auge. Aber war es der Tempel zu Jerusalem mit seinen Opfern? Die Normen, 1) Reminiseenz ausck?evit. 2!, 9!!! 2) Der Vers, gibt hier ״bis zum achten Tage" nach der Scpt., welche t^enes. 17, 14־ zu seht 7ןן r^ipa •zjj oy^cr). Daß dieses unsinnig sei, bat schon Origenes bemerkt: Tasälind, das nicht am achten Tage beschnitten ist, soll, wie die Schrift don sortfäbn, ausgerottet werden! Vgl. lieber den (Zinslast $• woselbst auch die Quelle dieser Verfälschung nachgewiesen wird.